Befristung unzulässig: Konsumentenschutz bekämpfte „abgelaufenen“ Gutschein vor Gericht 0 28.11.2024 11:44 «Kleine Zeitung» (veved.ru) Wegen ihres angeblich nicht mehr gültigen Ryanair-Gutscheins bat eine Klagenfurterin den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten um Unterstützung. Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа