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AfD: Gericht: Höcke-Rede im Dortmunder Rathaus darf stattfinden

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AfD-Politiker Björn Höcke wird seine Rede im Dortmunder Rathaus wohl halten dürfen. Ein Verbot der Stadt wurde vor Gericht gekippt.

Die Dortmunder AfD-Fraktion kann ihren Neujahrsempfang mit dem Thüringer Landeschef Björn Höcke wohl wie geplant im Rathaus veranstalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag der AfD stattgegeben - und ein Verbot der Stadt Dortmund kurzfristig gekippt, wie das Gericht mitteilte.

Die Stadt Dortmund könnte die Entscheidung zwar theoretisch noch mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster anfechten. Eine Entscheidung darüber würde es aber nicht mehr vor der Veranstaltung am Sonntagabend geben, erläuterte eine OVG-Sprecherin. Dafür wäre eine frühzeitige Ankündigung der Anwälte in Münster nötig gewesen, die aber von beiden Seiten bis zum Ablauf der Frist am Freitagnachmittag nicht erfolgt sei.

Die AfD-Ratsfraktion hat für Sonntagabend 280 Gäste zu ihrem Neujahrsempfang im Rathaus eingeladen. Höcke soll bei der Veranstaltung als Redner auftreten.

Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) hatte die Veranstaltung im Rathaus kurzfristig "für nicht zulässig erklärt", weil sie durch die Einladung Höckes ihren Charakter als Veranstaltung der Ratsfraktion verliere.

Dieser Argumentation folgten die Richter der 15. Kammer am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausdrücklich nicht. Auch andere Fraktionen im Dortmunder Rat hätten für ihre Veranstaltungen mit Gastrednern das Rathaus nutzen können. Die Stadt müsse die AfD deshalb gleichbehandeln, argumentierten die Richter.




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