Leichtsinn auf dem Berg endet vor Strafrichter
Wer Lawinensperren missachtet, muss mit Anklagen wegen Gemeingefährdung und Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen.
Wer Lawinensperren missachtet, muss mit Anklagen wegen Gemeingefährdung und Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen.