Entgegen den Versicherungen des Gesundheitsministeriums dürfte es sehr wohl einen fertig formulierten Text für eine Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes geben. Das geht aus einem der APA vorliegenden internen "Formulierungsvorschlag" hervor. Demnach können die Ruhezeiten nach Bereitschaftsdiensten unter bestimmten Umständen auf fünf Stunden reduziert werden.