Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag, ob die österreichische Regelung für den Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt. Denn der Karfreitag ist nur für Angehörige der evangelischen, der Altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag - und nur diese haben Anspruch auf ein Feiertagsentgelt.