Um Klarheit über die Rechtslage zu erhalten, hat sich ein Bauer in Kärnten nun selbst bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor angezeigt. Wie der ORF Kärnten am Mittwoch berichtete, will der Landwirt die Frage geklärt haben, ob die Rinderhaltung auf den Almen gegen das Kärntner Landessicherheitsgesetz verstößt. Falls ja, wären Konsequenzen daraus möglicherweise Almen ohne Wanderer oder ohne Kühe.