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Апрель
2019

EuGH-Urteil zu Höchstarbeitszeit begrenzt Spitzenbelastungen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich jüngst mit der Arbeitszeitrichtlinie der EU beschäftigt, laut der eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem gewissen Zeitraum nicht überschritten werden darf. Laut dem EuGH-Urteil darf auch bei gleitender Betrachtungsweise diese Grenze nicht überschritten werden. Das soll längere Spitzenbelastungen für Arbeitnehmer ausschließen.



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