Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat in einem von ursprünglich vier Punkten in der Causa Bundeswohnungen und Terminal Tower einen Zwischenerfolg erzielt. Das Wiener Straflandesgericht gab seinem Einstellungsantrag betreffend Ermittlungen zur Nichtdurchführung eines Einzelverkaufs der Wohnbaugesellschaften statt. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, so die Sprecherin des Landesgerichts.