Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Norbert Wess, betont gegenüber der APA, dass nunmehr zwei von vier Anklagepunkten gegen Grasser eingestellt worden seien. Einer ist seit 2017 bekannt. Der andere wurde heute entschieden, ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da dagegen noch eine Beschwerde der WKStA möglich ist, wie das Landesgericht auf APA-Anfrage mitteilte.