Die Anklage gegen den ehemaligen Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung nach der Bundespräsidenten-Stichwahl ist vom Oberlandesgericht Graz zurückgewiesen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte ihn wegen des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt angeklagt. Sein Einspruch war nun erfolgreich, teilte das Landesgericht Graz am Mittwoch mit.