Die Suspendierung einer Lehrerin an einer AHS in Wien-Währing, der seit 2013 Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, war rechtens. Die Disziplinarkommission hat die Maßnahme laut Wiener Bildungsdirektion bestätigt, nun muss sie über mögliche Konsequenzen - von Geldstrafe bis zu Entlassung - entscheiden. Die Lehrerin darf vorerst nicht unterrichten, sie hat vier Wochen Zeit für einen Einspruch.