Nach Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 hat sich am Dienstag das Schöffengericht in Linz für eine Diversion in Höhe von 2.750 Euro gegen den Bezirkswahlleiter von Freistadt ausgesprochen. Er hatte vorzeitig bereits am Sonntagabend die Briefwahlkarten ausgezählt. Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversion aus generalpräventiven Gründen ab.