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Ноябрь
2017

Kein Urteil: Verhandlung muss wiederholt werden

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Im Mordprozess gegen jenen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau einen 26 Jahre alten Mann auf offener Straße mit einem Kopfschuss aus seiner Pistole vorsätzlich getötet haben soll, hat es am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen kein Urteil gegeben. Für die Geschworenen war der Angeklagte nicht der Mörder, die Berufsrichter setzen den Wahrspruch aber aus - wegen "Irrtums der Geschworenen". Das hat zur Folge, dass die Verhandlung nach einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof vor einem völlig neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden muss.



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