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Ноябрь
2017

Städtetag sieht sich durch Kita-Gesetz-Urteil bestätigt

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Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt hat nach Angaben des Städte- und Gemeindetages auch Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. «Wir sehen damit die Rechte unserer Städte und Gemeinden gestärkt. Ohne das gemeindliche Einvernehmen bei den Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für die Kitas geht nichts», erklärte Thomas Deiters vom kommunalen Spitzenverband am Dienstag in Schwerin. Bei strittigen Entscheidungen hätten die Gemeinden im Nordosten in der Vergangenheit meist das Nachsehen gehabt, obwohl sie mit den Eltern Entgelterhöhungen für die Kinderbetreuung je zur Hälfte tragen würden. In Schiedsverfahren müsse künftig die Position der Kommune berücksichtigt werden.



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