Добавить новость
ru24.net
World News
Декабрь
2017

Hüffenhardt: Nächstes Verbot für "DocMorris"

0

Von Heiko Schattauer

Mosbach/Hüffenhardt. Ist DocMorris so etwas wie Lieferando - nur eben auf Medikamente spezialisiert? Oder handelt es sich bei dem Modell, das der niederländische Konzern in der kleinen Kraichgau-Gemeinde Hüffenhardt als "Arzneimittel-Abgabeautomat" eingerichtet hat, doch um einen Wettbewerbsverstoß? Die Handelskammer des Landgerichts Mosbach hatte sich mit dieser Frage zu befassen. Am gestrigen Donnerstag gab man nun das Ergebnis der juristischen Betrachtung bekannt: DocMorris wird verboten, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Abgabestelle in Hüffenhardt an Patienten abzugeben. Schon da es für den Automaten keine Apothekenbetriebserlaubnis gebe.

Zur Begründung führt das Gericht aus, die von DocMorris in Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und sei damit auch wettbewerbswidrig. Zulässig sei nur die Arzneimittelabgabe in einer Apotheke oder im Versandhandel durch eine Apotheke. Beides liege bei der Arzneimittelabgabestelle in Hüffenhardt nicht vor. "Alleine der Umstand, dass die Arzneimittel über das Internet angefordert würden, macht deren Abgabe nicht zum Versandhandel", heißt es vonseiten des Landgerichts. Anders als beim Versandhandel erfolge hier eine Arzneimittelabholung von dem Ort, an dem die Medikamente gelagert seien. Auch bestimme der Kunde - abweichend vom Versandhandel - nicht, wohin die Ware zu liefern sei. Zudem sei die Abgabestelle Hüffenhardt mit einer reinen Abholstation nicht vergleichbar, da der Kunde dort Medikamente erwerbe, über die zuvor kein Kaufvertrag abgeschlossen und die nicht konkret für ihn nach Hüffenhardt geliefert worden seien. Außerdem beabsichtige der Kunde, bei der Medikamentenausgabestelle in Hüffenhardt das Medikament - eben wie bei einer Präsenzapotheke - unmittelbar nach dem Bestellvorgang zu erhalten und nicht wie beim Versandhandel einige Zeit auf den Erhalt des Bestellten zu warten.

Rückblick: DocMorris hatte im April in Hüffenhardt einen Arzneimittelabgabeautomat in der geraume Zeit zuvor geschlossenen Apotheke des Ortes eröffnet. In der Folge nahm die juristische Auseinandersetzung um die Hüffenhardter Einrichtung Fahrt auf. 48 Stunden später war der Automat auf Geheiß des Regierungspräsidiums Karlsruhe wieder geschlossen worden, DocMorris eröffnete anschließend aber erneut, um "nur" noch nicht rezeptpflichtige Präparate abzugeben. Auch diese Weitergabe wurde vom Landgericht Mosbach aber rasch durch einstweilige Verfügungen untersagt - seitdem sind die ehemaligen Apothekenräume samt Abgabe-Automat geschlossen. Gegen den Automaten geklagt haben der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) und einige Apotheker aus der näheren Umgebung von Hüffenhardt. Im sogenannten Hauptsacheverfahren hatte es bereits im November eine kurze mündliche Verhandlung gegeben. Die Kläger sehen die Rechtsnormen des Versandhandels beim DocMorris-Automat nicht eingehalten, während man beim niederländischen Konzern keine genaue gesetzliche Definition zum Versandhandel moniert. Eine juristische Entscheidung zu Hüffenhardt dürfte damit auch wegweisend für (mögliche) weitere Projekte von DocMorris sein. "Wir wollen rechtliche Klarheit", hatte Unternehmenssprecher Torben Bonke nach der mündlichen Verhandlung im November erklärt.

Auch nach der nun getroffenen Entscheidung des Landgerichts Mosbach wird die juristische Auseinandersetzung noch weitergehen. Im Hauptsacheverfahren sind für den 18. Januar und den 22. Februar 2018 weitere Termine anberaumt.




Moscow.media
Частные объявления сегодня





Rss.plus
















Музыкальные новости




























Спорт в России и мире

Новости спорта


Новости тенниса