Die Siemens AG hat bei der Klage gegen „Technopromexport“ (eine Tochterfirma des russischen Konzerns Rostech) keine Beweise darüber vorgelegt, dass ihre Tochtergesellschaft „Siemens Gasturbinen-Technologie“ beim Abschluss des Vertrags über die Lieferung von Gasturbinen betrogen wurde.