Einem Linzer Bauarbeiter, der entsprechend den Regeln des Kollektivvertrages gekündigt hatte, wollte eine Firma das ihm zustehende Weihnachtsgeld nicht auszahlen. Begründung: Weil in einem Vertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart worden war, sei die Kündigung fristwidrig gewesen. Die AK erkämpfte für den Mann vor Gericht die Nachzahlung der vorenthaltenen 1.170 Euro. „Eine Einzelvereinbarung, die einen Arbeitnehmer schlechter stellt, als es der Kollektivertrag vorsieht, ist ungültig“, erklärt AK-Präsident Kalliauer, warum das Gericht der AK recht gab und zu 100 Prozent für den Arbeitnehmer entschied.