40 Tage im US-Knast: Hochzeit in Las Vegas wurde Bammentaler zum Verhängnis
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Von Anja Hammer
Bammental. Die Geschichte eines Bammentalers, dessen Urlaub mit einem 40-tägigen Gefängnisaufenthalt endete , hat viele Fragen aufgeworfen. Die RNZ hat sich daher an das Auswärtige Amt und das US-amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt gewandt, um Antworten zu erhalten. Nur: Zum Fall Oliver Ruthner wollen sich beide Seiten nicht äußern. Vom Auswärtigen Amt heißt es etwa, dass der Fall bekannt ist und Ruthner konsularisch betreut wurde, Einzelheiten könne man aber "aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte sowie des Datenschutzes" nicht nennen.
Oliver Ruthner: Der Bammentaler war letztes Jahr mit seiner amerikanischen Freundin in die USA gereist. Zuvor hatte er über Esta, ein elektronisches System zur Beantragung der Einreisebewilligung, eine Einreiseerlaubnis für die USA bekommen. Ruthner war damit ohne Probleme ins Land gekommen. Nur als er spontan seine Reise verlängerte und mit dem Van einen Abstecher nach Mexiko machte, bekam Ruthner Probleme: Als er in die USA zurückwollte, wurde er festgenommen.
Das Auswärtige Amt: Wie oft ein Deutscher in Abschiebehaft landet, kann das Auswärtige Amt nicht sagen. Solche Fälle würden "statistisch nicht erfasst". Außerdem würden die meisten Deutschen mit dem Flugzeug in die USA reisen, so eine Sprecherin. Bei illegaler Einreise würden sie normalerweise am Flughafen festgehalten und schnellstmöglich - in der Regel innerhalb von 24 Stunden - durch die Airline zurückbefördert. Daher würden diejenigen keinen Kontakt zum Auswärtigen Amt aufnehmen, erklärt die Sprecherin. Und weiter: "Anders dagegen bei unerlaubter Einreise auf dem Landweg, insbesondere am Grenzübergang Mexiko/USA: Dort erfolgt Festnahme, Verbringung in eine Haftanstalt, möglicherweise weitere Verlegung und erst spätere Abschiebung." Auf die Frage, ob es ein solch hartes Vorgehen, wie die 40-tägige Inhaftierung Ruthners, als gerechtfertigt erachte, will sich das Amt nicht äußern.
Die Einreiseerlaubnis: Die Erläuterungen des Auswärtigen Amtes basieren auf Fällen von illegaler Einreise. Doch wann gilt eine Einreise als illegal? Zumindest das wollte die RNZ vom US-Generalkonsulat in Frankfurt wissen, wenn es schon keine fallbezogenen Auskünfte erteilt. Aus Frankfurt heißt es ganz allgemein: Zur Einreise bedarf es eines gültigen Reisepasses und einer Esta-Erlaubnis. Diese sei zwei Jahre gültig; wenn der Reisepass vorher ablaufe, dann erlösche sie vorher. Mit ihr könne man mehrfach einreisen. Sie müsse lediglich am Tag der Einreise gültig sein. Sollte sie während des USA-Aufenthalts ablaufen, habe dies keine Auswirkungen auf die Reise und die Ausreise. Mit einer Esta-Erlaubnis könnten Reisende bis zu 90 Tage im Land bleiben. Nur in Notfällen könnten diese 90 Tage um höchstens 30 Tage ausgeweitet werden. Doch dies müsse der Reisende beantragen. Als Ruthner die Grenze zwischen Mexiko und den USA passieren wollte, war er fast am Ende dieser 90-Tage-Frist angelangt: Der nächste Tag wäre sein 90. Tag gewesen.
Der Grenzbeamte: Nun könnte man annehmen, dass der Bammentaler mit seinem Aufenthalt in Mexiko womöglich einen weiteren 90-tägigen Aufenthalt in den USA gewährt bekommt. Wie das US-Generalkonsulat erklärt, gibt es keine konkreten Vorgaben, wie viel Zeit zwischen den einzelnen Aufenthalten liegen muss. Es heißt nur, dass "eine angemessene Zeit" dazwischen sein müsse. Was "angemessen" sei, entscheide der Grenzbeamte. Ohnehin kommt diesem eine besondere Rolle bei der Einreise zu. Denn eine Esta-Einreiseerlaubnis ist noch lange keine Einreisegarantie, betont das Generalkonsulat. Wer legal in die Vereinigten Staaten einreisen möchte, müsse "zur Zufriedenheit des Grenzbeamten" darlegen, dass er einreisebefugt sei. Er dürfe nicht den Eindruck gewinnen, dass man versuche, in den USA zu leben. Und das wurde Ruthner offenbar zum Verhängnis: "Ich habe gesagt, dass ich in Las Vegas meine Freundin heiraten möchte - das war im Nachhinein wohl ein Fehler."
Der Einreiseweg: Was vielen nicht bewusst ist: Die Esta-Einreiseerlaubnis wird nur benötigt, wenn man mit dem Flugzeug oder dem Schiff ankommt. "Wenn Sie auf dem Landweg von Mexiko oder Kanada in die USA kommen, müssen Sie nur das I-94W-Formular am Grenzübergang ausfüllen", erklärt das US-Generalkonsulat. Davon hat Ruthner, wie er auf RNZ-Nachfrage sagt, "noch nie etwas gehört". Vielleicht war auch das der Grund, weshalb der Grenzbeamte nach der Vernehmung zu dem Schluss kam, dass Ruthner beabsichtige, ohne entsprechendes Visum einzuwandern. Denn der Beamte verwies im Protokoll darauf, dass Ruthner kein gültiges Einreisedokument habe. Daher werde ihm die Einreise verboten und auch seine Esta-Einreiseerlaubnis entzogen.