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Март
2018

Landgericht Mannheim: Georgier soll Landsmann aus Rache erstochen haben

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Von Willi Berg

Mannheim. Ein Georgier soll einen Landsmann erstochen haben, der in einem Auto schlief. Seit dem gestrigen Mittwoch muss sich der 45-Jährige wegen Mordes vor dem Mannheimer Landgericht verantworten.

Das Opfer war in der Nacht zum 10. April 2017 getötet worden. Durch die wuchtigen Stiche wurden Magen und Leber durchbohrt. Das Leben des 33-Jährigen konnte trotz einer Notoperation nicht gerettet werden. Am Tag zuvor hatten beide Männer noch mit anderen Landsleuten den Geburtstag des Angeklagten gefeiert.

Auf der Mannheimer Neckarwiese soll es dann zu einem Streit gekommen sein. Das spätere Opfer habe den Angeklagten mit den Worten beleidigt: "Ich f.. deine Mutter." Aus Rache soll der 45-Jährige den jungen Mann nachts umgebracht haben. Dieser schlief in einem Mercedes, der in einem Hof in der Mannheimer Innenstadt abgestellt war. Danach flüchtete der mutmaßliche Täter nach Polen. Im August wurde er dort verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. In der Untersuchungshaft in Mannheim soll er zwei Beamte beleidigt, bespuckt und angegriffen haben.

Vor Gericht wollte sich der 45-jährige Angeklagte weder zu seinem Lebenslauf noch zu den Vorwürfen äußern. Der studierte Ingenieur hatte in Deutschland Asyl beantragt und lebte in einer Erstaufnahme-Einrichtung in Mannheim. Derzeit ist er im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg untergebracht. Sein Mandant leide an Depressionen, einer Leberzirrhose und an Epilepsie, sagte Verteidiger Oliver Nießing. Bei der Überführung aus Polen habe dieser überdies einen Anfall erlitten.

Noch vor Verlesung der Anklageschrift hatte der Anwalt beantragt, das Verfahren auszusetzen, den Haftbefehl aufzuheben und seinen Mandanten "unverzüglich" aus der U-Haft zu entlassen. Der Grund: Die Strafkammer sei "nicht vorschriftsmäßig besetzt". Etwa eine Stunde benötigte er für die Verlesung seines über 40-seitigen Antrages. Über diesen hat das Gericht noch nicht entschieden.

Kurz darauf folgte der nächste Antrag des Verteidigers. Nießing verlangte, ein Gutachten einzuholen, um zu klären, ob der Angeklagte wegen seiner Epilepsie verhandlungsfähig sei. Bis dahin müsse der Prozess ausgesetzt oder zumindest unterbrochen werden, forderte er.

Dem ist die Strafkammer nicht gefolgt. Eine vom Gericht bestellte Psychiaterin und Neurologin sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte derzeit nicht verhandlungsfähig ist. Da der Mann entsprechende Medikamente erhalte, so die Expertin, sei die Gefahr eines Anfalls gering. Für den Prozess sind neun Tage anberaumt. Das Urteil ist für den 18. Mai geplant.




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