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Май
2018

Streitschrift zum Rundfunkbeitrag: Ludwigshafener Jurist stärkt Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag

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Von Daniel Bräuer

Heidelberg. Ab heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über vier Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. Insgesamt sind rund 140 Klagen anhängig - eine davon stammt von Frank Hennecke. Der promovierte Jurist aus Ludwigshafen, Jg. 1943, hat eine Streitschrift über den Rundfunkbeitrag herausgegeben, deren 6. Auflage inzwischen vergriffen ist. Hennecke war unter anderem als Ministerialrat für die rheinland-pfälzische Regierung tätig und bis 2013 Umweltbeauftragter der Diözese Speyer.

Herr Hennecke, was haben Sie gegen ARD und ZDF?

Gar nichts, ich schaue auch ARD und ZDF. Meine Argumentation geht gegen die derzeitige Zwangsabgabe, die erhoben wird, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren.

Was kritisieren Sie daran?

Das eine Argument besteht darin, dass der "Beitrag" kein Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne ist.

Warum nicht?

Bei Beiträgen muss ein bestimmter Personenkreis durch eine öffentliche Leistung einen spezifischen Vorteil erlangt haben, unerheblich, ob er ihn nutzt oder nicht. Beispiel: Der Erschließungsbeitrag, den die Gemeinde für die Straße vor Ihrem Haus erhebt. Außerdem muss ein Beitrag verbunden sein mit einem Mitwirkungsrecht. Wie bei den Sozialversicherungsbeiträgen, wo Sie an Wahlen teilnehmen können, oder beim Beitrag zur Industrie- und Handelskammer. All das fehlt beim "Rundfunkbeitrag"! Hier ist ein innerer Widerspruch im System. Einerseits wird behauptet, der Beitrag werde erhoben für die Bereitstellung des Rundfunks, den man überall empfangen könne. Andererseits wird eine Wohnungsabgabe erhoben. Wie hängt das zusammen? Die Wohnung hat nichts mit dem Rundfunkempfang zu tun!

Nun beruht das System auf einem Gutachten von Paul Kirchhof. Es ist eine sehr stolze Aussage, dass ein ehemaliger Verfassungsrichter etwas Verfassungswidriges entworfen habe…

Das weiß ich sehr wohl. Aber diesen Vorwurf muss sich Herr Kirchhof gefallen lassen. Nach dieser Argumentation wird nächstens auch ein Beitrag für den Park erhoben, den jeder nutzen kann. Oder für die Eisenbahn, die jeder nutzen kann. Diese Argumentation löst das gesamte finanzverfassungsrechtliche System des Grundgesetzes auf: Das wird sich auch das Bundesverfassungsgericht genau überlegen.

Sie beklagen unter anderem auch eine Ungleichbehandlung.

Wer mehrere Personen in einer Wohnung hat, zahlt nur einmal. Wer als einzelne Person mehrere Wohnsitze hat, zahlt mehrfach. Das ist ein Binnenwiderspruch! Ein ganz anderes Argument ist die Frage, ob überhaupt die Wohnung als Grundlage jeder bürgerlichen Existenz mit einer Abgabe belegt werden darf. Sie können aus der Kirche austreten, Sie können aus der Partei austreten, Sie können Ihre Ehe scheiden - aber die Zwangsabgabe für den Rundfunk werden Sie nicht los, solange Sie eine Wohnung haben. Da hilft nur sterben oder auswandern oder auf der Straße leben! Das muss man sich einmal vorstellen.

Sind noch mehr Grundrechte berührt?

In Artikel 2 steht laut der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses wird dadurch verletzt, dass der Rundfunk ohne jedes Wissen und Willen des Bürgers ein Dossier anlegt. Hier wird recherchiert und erfasst - in einem globalen System des "Beitragsservice" in Köln, der das gesamte Mobilitätsverhalten des Bürgers abbildet. Vor Kurzem ist ein öffentlich geheimgehaltener Datenabgleich zwischen den Meldedatenbehörden und der Rundfunkbehörde vorgenommen worden. Ein geradezu unglaublicher Vorgang! Sie sind erfasst worden durch ein EDV-System, das im Grunde nur noch der Rasterfahndung bei Schwerstkriminalität vergleichbar ist.

Es geht aber nur um Meldedaten, nicht um ein Bewegungsprofil?

Namen, Geburtsdatum, Wohnsitz, Familienstand - das ist schon viel.

Aber nicht mehr, als beim Einwohnermeldeamt hinterlegt ist.

Richtig, aber kein Einwohnermeldeamt hat die gesamten Daten einer Person über das ganze Leben hinweg. In Köln ist alles beisammen! Und noch ein Punkt: Wir gebrauchen alle das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. In dem Augenblick, wo ich gezwungen werden, meine Einkommensdisposition zugunsten eines bestimmten Mediums bereitzustellen, wird auch eine Lenkungswirkung herbeigeführt. Wenn man schon bezahlen muss, dann schaut man es sich eben auch an, und das ist ja so gewollt. Aber genau das halte ich mit dem Grundrecht nicht für vereinbar.

Weil ich die 17,50 Euro auch in ein Sky-Abo stecken könnte?

Ja, oder eine Zeitung abonnieren oder ins Kino gehen. Hier werde ich gezwungen, dieses Medium prioritär zu konsumieren. Solange der Rundfunk die Freiheit in Anspruch nimmt, zu senden und bringen, was er will - was er auch tun kann! - dann muss dem doch auf meiner Seite das Recht entsprechen, das abzulehnen. Sie dürfen ja auch schreiben, was Sie wollen: Aber ich bin nicht gezwungen, die RNZ zu abonnieren!

Was wäre denn eine verfassungskonforme Finanzierung?

Das muss der Rundfunk rechtsstaatlich begründen, nicht ich. Aber denkbar wäre ein Gebührensystem, das man an eine freiwillige technische Abrufung bindet wie Pay-TV. Das will die politische Seite nicht, aber das wäre technisch machbar. Wenn man meint, dass der Bürger mit so einem System nur noch Fußball und Erotik konsumiert, warum will man ihm das übelnehmen? Und wenn man meint, dass er auch die fundierten Sendungen, ausgewogene politische Berichterstattung goutieren soll - na gut, dann soll man das mit der Steuer finanzieren. Oder man macht eine Mischfinanzierung: Grundfinanzierung über Steuer, und alles Weitere wie Sport oder Unterhaltung über ein Gebührensystem mit einem Abrufcode. Ganz einfach!




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