Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat nun den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte dargestellt. Es gibt zwei Eckpfeiler: ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten, die künftig via Haushaltsabgabe eingezogen werden. Sechs Prozent davon sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen, die sich nicht mehr ausschliesslich auf Lokalradio und Regionalfernsehen beschränken. Die gewichtigste Neuerung ist die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.