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Июнь
2018

Sinsheim: Bei angeblichem Sex in der Badewelt geht es nicht mehr Gericht

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Von Alexander Albrecht

Sinsheim. "Haben sie oder haben sie nicht?" - unter dieser Überschrift hat die RNZ Ende Oktober 2017 über den Fall eines Pärchens berichtet, dem die Sinsheimer Badewelt vorwarf, sich in einer Kabine des Wellnesstempels miteinander vergnügt zu haben. Die jungen Leute aus dem Kreis Heilbronn bestritten dies und räumten lediglich ein, zu zweit in dem Umkleideraum gewesen zu sein. Das ist ein Verstoß gegen die Hausordnung der Badewelt. Gleichzeitig kritisierte das Paar das "ruppige Verhalten" des Sicherheitspersonals, das an die Kabinentür geklopft und die Herausgabe der Personalausweise verlangte habe.

Wenige Tage später erhielten der 20-Jährige und seine Freundin (19) Post vom Anwalt der Badewelt. In dem Schreiben sprach die Einrichtung ein einjähriges Hausverbot gegen die beiden wegen "grob pflichtwidrigen Verhaltens" aus. Zudem stellte der Anwalt dem Paar eine Unterlassungserklärung in Rechnung. 612,80 Euro sollte es bezahlen und versprechen, sich nach Ablauf des Verbots an die Regeln der Therme zu halten.

Falls der Betrag nicht fristgerecht überwiesen werde, drohte die Kanzlei damit, eine Klage beim Landgericht Heidelberg einzureichen. Und das passierte auch. Doch die dortige Zivilkammer sah sich als nicht zuständig: Sie setzte den Streitwert im Gegensatz zu dem Anwalt auf unter 5000 Euro an. Dieser Fall und später auch sämtliche andere landeten beim Amtsgericht Sinsheim.

Die RNZ-Artikel stießen bei den Lesern auf große Resonanz. Immer mehr Betroffene, denen angeblich Ähnliches widerfahren war, meldeten sich bei der Redaktion. Fast alle weigerten sich, die Anwaltsgebühren zu begleichen. Manche holten sich juristischen Beistand, andere nicht. Die RNZ recherchierte weiter und hakte immer wieder bei der Badewelt und ihrem Anwalt nach.

Jetzt scheint die monatelang schwelende Affäre vorbei zu sein. "Die noch ausstehenden Klagen gegen 20 Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen haben, sind einvernehmlich außergerichtlich beendet worden", teilte der Esslinger Kommunikationsberater Hermann Orgeldinger am Freitag im Auftrag der Badewelt mit.

Bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung werde die Therme aber auch in Zukunft Hausverbote aussprechen. Gerichtlich verfolgen wird die Badewelt weiterhin Fälle der sexuellen Nötigung. Damit folgt der Investor - die Unternehmensgruppe Wund und deren neuer Geschäftsführer Edelfried Balle - dem Rat des Sinsheimer Amtsrichters Georg Piehler. Der hatte im April beim Zivilprozess gegen ein Paar aus dem pfälzischen Haßloch der Badewelt und ihrem Anwalt die Leviten gelesen. "Ich glaube nicht, dass der von Ihnen eingeschlagene Weg sonderlich positiv für den Ruf der Therme ist", sagte Piehler damals.

Vielmehr sei ein Hausverbot "das Mittel der Wahl". Und dies lasse sich auch ohne größeres juristische Prozedere durchsetzen. Schließlich stimmten beide Parteien der vom Richter vorgeschlagenen gütlichen Einigung zu. Die sah so aus, dass das Paar ("Wir hatten definitiv keinen Sex in der Kabine") ein fünfjähriges Hausverbot akzeptiert. Es hatte ohnehin schon vor dem Prozess erklärt, die Therme "nie wieder" betreten zu wollen. Piehler legte den Streitwert auf 3000 Euro fest, die Badewelt und die Pfälzer sollten die von diesem Wert ausgehenden Honorare ihrer Anwälte zahlen.

Schon vor vier Wochen hatte Orgeldinger angekündigt, dass die Badewelt mit dem Klageverzicht die Rechtsstreitigkeiten um angeblichen Kabinensex gütlich beilegen wolle. Zu diesem Zeitpunkt hatte man schon in zwölf Fällen eine Einigung erzielt und Hausverbote von zwei bis fünf Jahren verhängt. Mit den übrigen Betroffenen sei man noch im Gespräch.

Das Paar aus dem Kreis Heilbronn akzeptierte den Vorschlag nicht. Deshalb war kürzlich eine weitere Verhandlung vor dem Amtsgericht Sinsheim anberaumt worden. Zwei Tage vor dem Termin zog die Badewelt die Klage zurück, was bedeutet, dass sie die Kosten des Verfahrens alleine tragen muss.

Unklar ist, ob der Sicherheitsdienst etwas an seinen Kontrollen ändert. Badewelt-Geschäftsleiter Stephan Roth gab beim Sinsheimer Prozess im April an, dass das Personal letztlich mittels eines Blicks durch einen kleinen Spalt rechts von der Kabinentür sehen könne, ob ein Paar Sex hat. Dieses Vorgehen war bei vielen RNZ-Lesern auf Kritik gestoßen.




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