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Июль
2018

Kolumne: Wenn der Nachbar baut

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Die Errichtung eines Neubaus bedarf in aller Regel einer Baugenehmigung. Dieses sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt folgt aus der besonderen Sozialbindung des Grundeigentums. Denn wer sein Eigentum nutzen möchte, muss vorher durch eine Behörde prüfen lassen, ob das Baurecht eingehalten ist und Dritte, also die Nachbarn, durch den Bau nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Hier zeigt sich oft: Je intensiver die Baumaßnahme, desto größer die Ablehnung des Nachbarn. Er sieht in der heranrückenden Bebauung Risiken und bleibende Einschränkungen, wie Lärm, höheres Verkehrsaufkommen, Wertminderung der eigenen Immobilie oder gar erhöhte Brandgefahr.



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