Sinsheimer Schläger vor Gericht: Nach "feiger Tat" ging’s in Arrest
Sinsheim. (cba) "Es war eine feige Tat", urteilte die Richterin. "Eine brutale Tat ohne jeglichen Anlass." Auch der Staatsanwalt knöpfte sich den gerade mal Volljährigen vor: "Sie wandeln auf schmalem Grat." Was war geschehen? In der Nacht vor Heiligabend 2017 war es am Sinsheimer Busbahnhof zu einer Schlägerei gekommen. Der Angeklagte, der sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten hatte, gestand, zugeschlagen zu haben, und machte seinen hohen Alkoholpegel dafür verantwortlich. Getreten habe er aber nicht.
Er sei in den frühen Morgenstunden mit einem Freund von einer Diskothek zum Busbahnhof gefahren. Mit einem Mann, der dort bereits auf den Bus gewartet habe, sei es zu wechselseitigen Beleidigungen und dann zu Handgreiflichkeiten gekommen. "Es kann sein, dass ich den ersten Schlag versetzt habe", räumte der junge Mann ein: "Der hat einen auf Macho gemacht."
Die Folgen für den geschädigten 22-Jährigen: ein angeschwollenes Gesicht, ein abgebrochener Zahn und mehrere Hämatome. Der Auslöser der Auseinandersetzung? "Er hat mich gefragt, ob ich ihn anlache", erinnerte sich der Verprügelte. Schnell sei der Andere aggressiv geworden. Sein Freund habe sich bemüht, beide Angreifer zurückzuhalten.
Wer hat zuerst zugeschlagen?
Die entscheidende Frage lautete schließlich: Wer hat zuerst zugeschlagen? Wer hat getreten? Weder der Hauptbelastungszeuge noch die beiden anderen Zeugen, eine Köchin und ihr Kollege, die nach einer Weihnachtsfeier die Schlägerei beobachtet hatte, konnten die Personen eindeutig benennen. "Es ging alles so schnell", war ein Satz, der mehrmals fiel. Die Köchin erinnerte sich, die Polizei gerufen zu haben. Ihr Kollege sei "dazwischengegangen".
Von der Jugendgerichtshilfe kam die Empfehlung: zwei Wochen Dauerarrest. Denn dass man dem jungen Mann eine weitere Chance einräumen sollte, stand für die Amtshelferin des Landgerichtes Heilbronn fest. Eine Erklärung dafür, dass beim Angeklagten "einige Entwicklungsschritte noch nicht vollzogen" seien, fand sie in zwei Umständen: in der psychischen Erkrankung des Vaters sowie im häufigen Schulwechsel, der den Heranwachsenden auch in einen anderen Kulturkreis (die Türkei) geführt habe. "Da besteht noch reichlich Nachreifungspotenzial", meinte die Amtshelferin.
Der Staatsanwalt las dem jungen Mann beim Plädoyer die Leviten, was offenbar Wirkung zeigte: Der Angeklagte sagte unter Tränen: "Ich hab’s verdient." Er versprach: "Ich werde mich ändern." Entlastend wirkte sich sein Geständnis aus. Belastend, dass er sechs Einträge im Bundeszentralregister hat, darunter auch eine Vorverurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Diese nun begangene Körperverletzung muss er mit einem zweiwöchigen Arrest büßen und hatte Glück, dass das Jugendstrafrecht angewandt wurde.