Добавить новость
ru24.net
World News
Август
2018

200 Jahre Badische Verfassung: Für Historiker Engehausen war das "ein Mittel der Revolutionsprävention"

0

Von Sören S. Sgries

Heidelberg. Vor genau 200 Jahren, am 22. August 1818, unterzeichnete der damalige Großherzog Karl von Baden die badische Verfassung. Der Heidelberger Historiker Prof. Dr. Frank Engehausen (Jg. 1963) erklärt, was diese 83 Paragrafen auszeichnet - und warum sie zunächst "Vorbildcharakter" hatte.

Prof. Engehausen, "200 Jahre Badische Landesverfassung": Ein Jubiläum, das wir zu Recht feiern?

Ja, weil es ein ganz markanter historischer Einschnitt war. Der Erlass der Verfassung war eine wichtige Wegmarke bei der Durchsetzung des Prinzips der Volkssouveränität.

Großherzog Karl von Baden hat die Verfassungsgebung eingeleitet. Freiwillig?

Es gab ein ganzes Bündel von Motiven. Verfassungen waren seit der Französischen Revolution gewissermaßen "Zeitgeist" - und gerade die deutschen Fürsten hatten in den Kriegen gegen Frankreich die Erfahrung gemacht, dass es auf deutscher Seite ein Modernisierungsdefizit gab. Man hat genau geschaut, wie man den eigenen Staat effizienter organisieren kann. Das hat seinen Niederschlag gefunden in der Bundesakte von 1815, in der festgelegt wurde, dass in allen Staaten "landständische" Verfassungen eingeführt werden sollten.

Warum ging es dann ausgerechnet in Baden so schnell voran?

Das hatte vor allem mit dem rapiden Wachstum zu tun. Baden war ein sehr heterogenes Gebilde, das sich in seiner Bevölkerungszahl und in seinem territorialen Umfang während der französischen Revolutionskriege stark vergrößert hatte. Hinzu kam, dass der badische Staat unter hoher Verschuldung litt. Man musste die Untertanen als Steuerzahler heranziehen. Das funktioniert besser, wenn man das im Konsens regelt. Ein weiteres Argument: Es gab Thronfolgeprobleme. Großherzog Karl war kinderlos, ebenso sein Onkel. Thronanwärter aus einer Nebenlinie standen in den Startlöchern, doch die war umstritten, weil es eine nicht-ebenbürtige Ehe des Großherzogs Karl Friedrich war, aus der diese Kinder stammten. Das sollte in einer Verfassung geklärt werden.

Als ersten Punkt haben Sie die Effizienz angesprochen: Wie macht denn eine Verfassung ein Land effizienter?

Sie ist ein mögliches Instrument zur Effizienzsteigerung. In Baden waren Untertanen aus ganz verschiedenen Herrschaften zusammengekommen: Untertanen des Bischofs von Speyer, des Erzbischofs von Freiburg, Kurpfälzer. Die hatten alle unterschiedliche Rechtstraditionen. Da musste vereinheitlicht werden. Man hat es erst mit einer reinen Verwaltungsreform versucht. Mehr Dauerhaftigkeit versprach eine Verfassung.

Die Verfassungsväter muss man sich also auch nicht als Revolutionäre vorstellen - sondern als brave Verwalter?

Man könnte fast sagen, die Verfassung war ein Mittel der Revolutionsprävention. Das Anliegen war nicht, die Untertanen mit Freiheitsrechten zu beglücken.

Sind die Personen bekannt, die die Verfassung formten?

Meist wird der Finanzrat Karl Friedrich Nebenius hervorgehoben. Er war der Redakteur der Verfassung, aber nicht der alleinige geistige Vater. Die Verfassung selbst hat eine fast zehnjährige Vorgeschichte gehabt, in der immer wieder Entwürfe aufgestellt und verworfen wurden. Nebenius war derjenige, der die letztgültige Form geschaffen und ganz gezielt auf ein liberales Profil geachtet hat.

83 Paragrafen waren das Ergebnis. Was war daran modern, wegweisend?

Wegweisend ist zunächst einmal der Grundrechtskatalog in der Verfassung. Der war allerdings nichts ganz Neues. Mit der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 lag ja ein Muster vor. Und er fiel relativ schmal aus. Gewisse Freiheitsrechte wie der Schutz vor willkürlicher Verhaftung oder die Unabhängigkeit der Justiz, die stehen drin. Was fehlt, das sind die politischen Rechte: Garantie der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit und Ähnliches. Für die Entwicklung der Grundrechte war es also kein allzu großer Markstein. Für mich ist der entscheidende Punkt und Kennzeichen der Modernität daher die Weichenstellung für den Parlamentarismus: die Einführung der Ständeversammlung in Baden auf der Grundlage eines vergleichsweise breiten Wahlrechts.

Wer durfte denn wählen?

Ganz genau lässt sich das nicht fassen. Wahlberechtigt waren die volljährigen Männer, die in ihren jeweiligen Gemeinden das Ortsbürgerrecht hatten. Teile der städtischen und ländlichen Unterschicht waren damit ausgeschlossen. Laut Schätzungen waren damit Zweidrittel der volljährigen Männer wahlberechtigt. Von der Wahl gänzlich ausgeschlossen waren, wie zu der Zeit üblich, Frauen.

Wie lange hatte diese Verfassung Bestand?

In ihren Grundzügen bis zum Ende der Monarchie nach dem Ersten Weltkrieg - also bis 1918. Aber an einzelnen wichtigen Punkten hat man relativ rasch die Verfassung geändert. Grundlegend in den Jahren der Reichsgründung um 1870. Das allgemeine Männerwahlrecht ist 1869 eingeführt worden. Ebenfalls in diesen Jahren hat der Landtag auch das Gesetzesinitiativrecht erhalten. Und eine größere Verfassungsreform hat es 1904 gegeben, als man sich vor allem um eine Modernisierung der Zusammensetzung der Ersten Kammer bemüht hat, in der die Privilegierten ihre politischen Partizipationsrechte wahrnahmen. Das Grundmodell aber hat bis 1918 funktioniert, auch mit einigen Besonderheiten, die uns heute merkwürdig erscheinen - etwa, dass die beiden Landesuniversitäten Freiburg und Heidelberg jeweils einen Professor in die Erste Kammer des Landtags schicken durften.

Wolfgang Schäuble hat - durchaus auch mit badischem Stolz - vom "Musterländle" gesprochen, das sich schon damals bewährt habe. Was ist da dran? War die Verfassung eine Blaupause für weitere?

Die badische Verfassung gehört zum Typus des Frühkonstitutionalismus. Sie lässt sich im Grunde über einen Kamm scheren mit der bayerischen oder der württembergischen Verfassung. Interessant ist, welche Verfassung die liberalste war - und da gibt es einige Argumente für die badische. Das wichtigste: Die Zweite Kammer des Landtags war als reine Volksvertretung konzipiert worden. Das war in Bayern und Württemberg anders. Da saßen die Abgeordneten des Volkes mit denen der Ritterschaft, der Universitäten, der Kirchen zusammen. Ein württembergischer Patriot wird entgegen: Dafür war die badische Verfassung oktroyiert, die württembergische wurde vereinbart zwischen dem König und den alten Ständen. Aus meiner Sicht sind das aber alles Spitzfindigkeiten.

Also: Die badische Verfassung war eine der liberalsten der Zeit?

Ja. Ihren Vorbildcharakter hat sie allerdings schon recht bald verloren. Es gab nach der französischen Juli-Revolution von 1830 in mehreren mittel- und norddeutschen Staaten Verfassungen, die noch ein Stück weit liberaler gewesen sind als die ganz frühen Verfassungen. Das Mustermodell ist die kurhessische Verfassung von 1831 gewesen: Dort gab es das Einkammersystem. Das Parlament hatte gleich das Gesetzesinitiativrecht. Aber genau an diesem Beispiel kann man zeigen, dass die Modernität der Verfassung allein überhaupt nichts genutzt hat. Denn die hessischen Kurfürsten haben in den folgenden Jahrzehnten versucht, den Landtag gar nicht erst zur Entfaltung kommen zu lassen. Wichtiger als die Verfassung selbst ist das, was aus den Verfassungen geworden ist.

Durfte sich in Baden der Landtag entfalten?

Ja. Und da kann man sogar sagen, dass Baden in den Jahren bis zur Revolution von 1848 eine Vorreiterrolle gehabt hat. In der Zweiten Kammer des Landtags saßen häufig liberale Mehrheiten oder starke liberale Minderheiten, die Reformforderungen vorgetragen haben. Ohne diesen vehementen Einsatz für den Ausbau der Verfassung hätte die Landesentwicklung ganz anders laufen können.




Moscow.media
Частные объявления сегодня





Rss.plus
















Музыкальные новости




























Спорт в России и мире

Новости спорта


Новости тенниса