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Сентябрь
2018

Verurteilter Polizistenmörder kann nicht abgeschoben werden

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Ein 48-Jähriger, der vor 15 Jahren einen Polizisten erschoss, kann nach seiner Haftstrafe nicht in den Libanon abgeschoben werden. Grund könnte ein Behördenfehler sein. In Deutschland befindet er sich allerdings aktuell auch nicht.



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