Kernkraftwerk Obrigheim: Gutachter geben grünes Licht (Update)
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Von Debora Gruhler
Obrigheim. Der nächste Schritt ist getan – am Dienstag kamen im Kernkraftwerk Obrigheim die Verantwortlichen des Konzerns Energie Baden-Württemberg (EnBW), des Umweltministeriums Baden-Württemberg, der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) sowie die jeweiligen Gutachterorganisationen TÜV Süd und Öko-Institut zusammen. Beim Termin in Obrigheim wurde die Kontrolle der Abfallcharge zur Freigabe für die Deponierung vorgenommen, also die Freimessung der rund neun Tonnen Beton zur Anlieferung auf die Buchener Deponie Sansenhecken geprüft und kontrolliert.
„Das Thema heute betrifft nicht nur uns“, begann Jörg Michels, Vorsitzender der Geschäftsführung EnBW Kernkraft GmbH, die Pressekonferenz. Er begrüßte die Vertreter der Aufsichtsbehörde, Gerrit Niehaus und Dr. Manfred Loistl vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, sowie den AWN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter. Gemeinsam wollte man den Tag der Kontrolle auch dazu nutzen, die Aufgaben der am Freigabeprozess beteiligten Institutionen sowie die Vorgehensweise der Gutachter vor Ort zu erläutern.
Die „Handlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg“, erarbeitet unter der Federführung des Landkreistages Baden-Württemberg und des Städtetages sowie unter Beteiligung des Umweltministeriums, regelt – neben etwa der Einlagerung von zweckgerichteten Rückbaumaterial auf der Deponie selbst – auch den Prozess hin zur eigentlichen Anlieferung von Bauschutt an eine Deponie. Am 11. Oktober hatte die EnBW, entsprechend der Handlungsanleitung, eine Abfallcharge aus dem im Rückbau befindlichen Kernkraftwerk Obrigheim zur Freigabe und Deponierung angemeldet.
Am Dienstag folgt die nächste Phase: Am Vormittag wurden die bereits von der EnBW erfolgten Messungen überprüft und das Material erneut durch die Aufsichtsbehörde gemessen. Auch AWN-Chef Ginter nutzte die durch die Handlungsanleitung eröffnete Möglichkeit, einen eigenen Gutachter, Christian Küppers vom Öko-Institut Darmstadt, hinzuzuziehen. Beide waren bei den Kontrollen anwesend, erhielten vollständigen Einblick in die Dokumentation, und Küppers nahm eigene, stichprobenartige Messungen vor.
Insgesamt 20 „Big-Bags“ (große Plastikhüllen, in denen der Betonabfall staubdicht verpackt ist) wurden in der Freimessungsanlage des KWO geprüft. Dabei wurden alle Grenzwerte eingehalten. Zusätzlich nahm Dr. Thomas Wilhelm von TÜV Süd mit einem eigens mitgebrachten Messgerät, einem In-situ-gammaspektrometer, eine weitere Messung vor. Auch hier gab es nichts zu beanstanden.
Gerrit Niehaus, Leiter des Referats Entsorgung und Stilllegung des Umweltministeriums, beschrieb den Vorgang als „aufwendigen Prozess zur Nachweisung der Grenzwerte“, mit dem man eine „höchste Kontrolldichte“ erreiche. Schließlich wurden die Messergebnisse dokumentiert, die einzelnen Big-Bags gekennzeichnet und verplombt. Sie befindet sich nun in einem versiegelten Aufbewahrungscontainer auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks.
Nun muss die Annahmeerklärung des Deponiebetreibers an die Behörde und die EnBW übersandt werden. Ist dies erfolgt, kann die Behörde der EnBW die Zustimmung zur zweckgerichteten Freigabe erteilen. Danach steht dem Abtransport nach Buchen nichts mehr im Wege.
Mathias Ginter betonte noch einmal, dass die Deponie Sansenhecken die gesetzliche Pflicht habe, das freigemessene Material aus dem KWO zu lagern. Mit der Handlungsanleitung gebe es umfassende und vor allem einheitliche Regelungen, sodass ein sichere Umgang mit dem in Buchen zu deponierenden Bauschutt klar geregelt und kontrolliert ist.
Wann der Transport nach Buchen erfolgen soll, konnten die Verantwortlichen nicht beantworten. Man stimmte jedoch darin überein, dass weder beim Transport noch bei der Lagerung auf der Deponie eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe.
Update: 23. Oktober 2018, 18.50 Uhr