Julius Meinl und die früheren Vorstände der Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß sollen sich, wenn es nach den Vorstellungen der StA Wien geht, nunmehr in einer Hauptverhandlung dafür verantworten, dass die Meinl Bank im Jahr 2009 für einen Zeitraum von rund 6 Monaten die Kosten für einen erweiterten Personenschutz ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Julius Meinl übernommen hat. Wäre das nicht schon für sich alleine gesehen kurios genug, so kommen noch einige Umstände hinzu, die dem Verfahren eine besondere Absurdität verleihen: die Bank hat die Kosten am Ende gar nicht selbst getragen, sondern vom Aktionär ersetzt bekommen, der den Personenschutz für den Aufsichtsratsvorsitzenden angesichts der konkreten Gefährdungslage auch genehmigt hat.