Europäischer Gerichtshof: Wann ist der "Schwarzwälder Schinken" ein "Schwarzwälder Schinken"?
Brüssel. (sös) Die Frage scheint einfach, doch die Antwort ist kompliziert: Woher kommt "Schwarzwälder Schinken"? Seit Jahren wird vor Gericht über diese Herkunftsbezeichnung gestritten. Jetzt auch vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der Streitpunkt: Muss Schinken, der im Schwarzwald nach den entsprechenden Vorgaben gepökelt und geräuchert wurde, auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden, um die Herkunftsbezeichnung tragen zu dürfen? Die Brüsseler Richter meinen: Unter Umständen ja. Jedenfalls dann, wenn das "ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt", um die Qualität oder die Kontrolle der geschützten geografischen Angabe zu gewährleisten.
Was das konkret bedeutet? Das soll ein nationales Gericht beurteilen, so die Brüsseler Richter.
