Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird es in Bayern auch in diesem Jahr keine vorzeitigen Begnadigungen für Häftlinge wegen des Weihnachtsfestes geben. "Die Länge einer Freiheitsstrafe wird in jedem Einzelfall von einem unabhängigen Gericht nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung individuell bes