Sinsheim: Bus-Exhibitionist aus Heidelberg muss neun Monate in Haft
Von Tim Kegel
Sinsheim. Wegen sexueller Belästigung einer damals 16-Jährigen ist ein 32-jähriger Heidelberger jetzt vom Sinsheimer Amtsgericht zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Fall hatte bereits im August 2017 für Aufsehen gesorgt: Der Mann hatte sich auf der Rückfahrt vom Spiel der TSG Hoffenheim gegen Liverpool in der Rhein-Neckar-Arena in einem überfüllten Shuttlebus stehend, teilweise ausgezogen und sein Geschlechtsteil mehrfach an den Arm der im Bus sitzenden jungen Frau gedrückt. Zeugen riefen die Polizei; all das geschah zwischen Sinsheim und Zuzenhausen.
Die Tat räumte der gelernte Möbelbauer von Beginn an ein, bat die Geschädigte um Entschuldigung. Er sprach von einem "echten Problem", welches er in sexuellen Dingen seit Langem habe und dessen er sich inzwischen bewusst sei. Und er berichtete von einer Vorgeschichte in schwierigen Verhältnissen, von "Hippie-Eltern", "Nackt-Aufenthalten an Badeseen", einem Vater mit Drogen- und Hafterfahrung sowie einer langen eigenen Karriere mit aufputschenden Amphetaminen, teils vom Vater bezogen.
Der Stoff, glaubt der Mann, sei der Auslöser seines Verhaltens: Mehrfach hat sich seit seiner Jugend vor Frauen entblößt und sexuell befriedigt, oft vor Minderjährigen, oft im Bus oder in der Straßenbahn. Er "würde niemals einem Mädchen auflauern", sagte der genauso überlegt wie redegewandt wirkende Mann. Er wolle "diese Person nicht sein", die ihm offenbar innewohne, und er verdränge vieles, auch um ein Familienleben aufzubauen: Seine Tochter besuche ihn regelmäßig, seine Partnerin wisse von der Misere.
All dies seien Gründe, weshalb der Hartz-IV-Empfänger therapeutische und gerichtliche Hilfen mehrfach nicht in Anspruch genommen, Angebote ausgeschlagen und Termine verstreichen lassen habe. Der Aufbau geregelter Verhältnisse in der Familie, ließ er mehrfach wissen, sei ihm dringlicher erschienen. Die mündliche Zusicherung eines Jobs sowie zwei Therapie-Angebote lägen ihm inzwischen vor. Als "superguter Papa", der er sein wolle, habe er "einen Weihnachtsbaum" besorgt, wolle "Sauerbraten kochen" für die Festtage. Den Fall im Fanbus führte er auch auf ein Übermaß an Wodka zurück; zur Unzurechnungsfähigkeit reichte dies letztlich nicht.
Mehrere Minuten lang verlas das Gericht Auszüge aus der Strafakte des Manns. Bereits im Jahr 2003 und daraufhin in unregelmäßigen Abständen war er wegen exhibitionistischer Handlungen aufgefallen und zur Rechenschaft gezogen worden. Unklar blieb, ob er nach der Tat im Bus noch ein weiteres Mal ein Mädchen in einer Heidelberger Straßenbahn belästigt hat. Der Angeklagte machte hier von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die junge Geschädigte trat als Nebenklägerin auf und wirkte gefasst. Im engen Bus habe sie erst mit Verzögerung bemerkt, was passiert war; sie habe den Angeklagten wegschubsen und auf Abstand gehen können. Geblieben sei bis heute ein mulmiges Gefühl in der Dunkelheit. Und, so die Staatsanwältin, ein Moment im Leben, den sie "nie wieder vergisst".
Mit der Haftstrafe von neun Monaten folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Eine Steigerung der Intensität der Taten zeichne sich ab; die Sozialprognose sei ungünstig. Der Verurteilte habe, so auch der Opferanwalt, "viele Brücken nicht genutzt", welche die Justiz ihm über die Jahre gebaut habe.
Man könne eine Bewährungsstrafe daher "nicht ausschließlich an Hoffnungen" knüpfen. "Wirkliches Bemühen", etwa durch das Vorlegen eines Arbeitsvertrags oder des Antrittsdatums einer Therapie habe der Verurteilte nicht vorgelegt - "trotz der langen Zeit", die zwischen Tat und Gerichtstermin vergangen ist.
