Falsche Angaben im Asylverfahren sind nicht strafbar 0 21.01.2019 13:44 DIE WELT Wer in seinem Asylverfahren falsche Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss bislang keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Bundesinnenministerium will das ändern. Das Justizministerium lehnt den Vorstoß aber ab. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа Другие проекты от SMI24.net Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ