Behörden dürfen Lebensmittelläden bei Hygienemängeln nennen 0 21.06.2019 20:24 Hessenschau.de Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass bei festgestellten Hygienemängeln die betroffenen Lebensmittelgeschäfte genannt werden. Entscheidend ist laut Veraltungsgericht Gießen das öffentliche Interesse. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа Другие проекты от SMI24.net Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ