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Июнь
2019

Behörden dürfen Lebensmittelläden bei Hygienemängeln nennen

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Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass bei festgestellten Hygienemängeln die betroffenen Lebensmittelgeschäfte genannt werden. Entscheidend ist laut Veraltungsgericht Gießen das öffentliche Interesse.



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