Die rot-rote Landesregierung Brandenburgs will den in mehreren Gemeinden bis Ende August dieses Jahres geltenden Schutz vor unangemessenen Mieterhöhungen bei laufenden Verträgen verlängern. Die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung, die am 1. September 2014 in Kraft trat und auf fünf Jahre begrenzt w