Im Prozess gegen eine ehemalige Pflegeheim-Betreiberin aus Krakow (Landkreis Rostock) könnte heute das Urteil gesprochen werden. Der bei Prozessbeginn im März 33 Jahre alten Angeklagten wird Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Betrug zur Last gelegt. Sie habe sich gegenüber Angehörigen von Pflegebedürftigen unter anderem als Pflegefachkraft mit Qualifizierungen für Palliativpflege und Beatmung präsentiert. Nichts davon stimmte laut Staatsanwaltschaft, die Frau hatte demnach früher als Versicherungsmaklerin gearbeitet.