Bad Schönborn: Beseitigung von Huges Erdwall verzögert sich
Bad Schönborn. (ris) Der Erdwall entlang der B 292 bei Langenbrücken wird abgetragen – allerdings etwas später als ursprünglich vom Karlsruher Landratsamt verlangt. Den Rückbauauftrag erteilt Bürgermeister Klaus Detlev Huge als Privatperson, sobald entsprechende Angebote der angefragten Fachfirmen vorliegen. Die Angebote verzögern sich derzeit aufgrund der Betriebsferien. Eine außerordentliche Gemeinderatssitzung zur Vergabe der Bauleistung ist nicht erforderlich.
Das ursprüngliche Ziel, mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer auf dem parallel laufenden Rad- und Fußweg zu schaffen, wurde durch den Erdwall erreicht, das betont Bürgermeister Huge nach wie vor. Seine Intention war von Anfang an, zu verhindern, dass Fahrzeuge einen "Schleichweg" in den Ort nutzen, an einer nicht dafür gedachten Stelle von der Bundesstraße abbiegen und über einen stark frequentierten Feldweg fahren.
Wegen der fehlenden Genehmigung für die Aufschüttung des Walls, wegen der unzureichenden Ausführung, die von Fachleuten als potenziell verkehrsgefährdend eingestuft wurde, und des verwendeten Materials von der Baustelle von Huges Tochter bestand das Landratsamt jedoch auf dem Rückbau. Gleichwohl sieht man auch von Seiten der Behörde das öffentliche Interesse an einer schützenden Maßnahme entlang dieses Abschnitts der Bundesstraße.
Daher werde man, so der Bürgermeister, weiterhin die Verkehrssicherheit in den Mittelpunkt der Diskussion stellen und eine Einigung für zukünftige Sicherheitsmaßnahmen mit dem Landratsamt anstreben.
Update: Mittwoch, 19. August 2020, 17.54 Uhr
Bad Schönborn. (seb) Der von Bad Schönborns Bürgermeister Klaus Detlev Huge ohne Genehmigung aufgeschüttete Erdwall entlang der Bundesstraße B292 bei Langenbrücken beschäftigt die Behörden unvermindert.
Ende Juli aber hat das Landratsamt Karlsruhe die Ägide über das Verfahren übernommen, nachdem sich auch das Regierungspräsidium damit befasst hatte. Das Landratsamt konzentriert sich laut einer Pressemitteilung zunächst auf die Aufschüttung des verwendeten Erdmaterials, betrachtet sie als "ungenehmigte Abfallentsorgung". Auch sollen Verstöße gegen baurechtliche und straßenbauliche Vorschriften geahndet werden. Das Disziplinarverfahren um den Vorwurf der Vorteilsnahme, nämlich dass Huge seiner Tochter, von deren Baustelle das Wall-Material stammt, die Kosten für die Entsorgung ersparen wollte, läuft parallel weiter. Bis zum 14. August soll Bürgermeister Huge den Wall beseitigen.
"Die Maßnahme ist wirksam", betont derweil der Bürgermeister: Er habe festgestellt und auch von Bürgern die Rückmeldung erhalten, dass der 300 Meter lange, rund einen Meter hohe Wall seinen Zweck erfülle, Autofahrer davon abzuhalten, einen illegalen "Schleichweg" in den Ort hinein zu nutzen und dabei Fußgänger und Radler zu gefährden. Zudem könne der Wall, mit Blühpflanzen versehen, zum Nahrungsangebot für Insekten werden – "ein Beitrag zur Artenvielfalt", so Huge, für den es den "klaren politischen Auftrag" des Landes gibt. Im Übrigen habe ein Gutachten ergeben, dass das Erdreich für den Wall unbelastet sei.
"Zur Vermeidung weiterer bürokratisch-juristischer Auseinandersetzungen", so Huge, komme man wohl der Aufforderung zum Rückbau des Walls nach. Gegenwärtig hole man entsprechende Angebote ein. Einen Teil der Kosten trage die Gemeinde, der mit dem Wall ein gewisser Vorteil entstand – abzüglich der Kosten, die sich Huges Tochter zuvor sparte, als "ihr" Erdreich für den Wall verwendet statt entsorgt wurde.
Dass der Wall sinnvoll sei, "davon rücke ich nicht ab", betont Huge. Die Befürchtung: dass die Behörden im Nachhinein, wenn der Wall weg ist, seine Wirksamkeit erkennen und eine ähnliche Maßnahme in die Wege leiten. Das Problem an der B 292 habe das Landratsamt ja offenbar erkannt, in den Stellungnahmen sei nämlich ein "Kontrollbedarf durch die Polizei angedeutet" worden. Auch das Regierungspräsidium zuvor habe am Wall vordringlich ausgesetzt, dass er ohne Genehmigung, zu steil und zu nahe am Fahrbahnrand sei und daher eine Gefahr darstelle – ursprünglich stand eine Befestigung und Sicherung des Walls mit einer Leitplanke im Raum.
Jetzt aber liegt offenbar auf der "ungenehmigten Abfallentsorgung" statt auf der Sicherheitsfrage der Fokus. Huge: "Ich bedaure, dass das Landratsamt Ziel und Zweck des Walls nicht nachvollzieht."