Gerichtsurteil: Kanzleramt muss Journalisten Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben
Das Bundeskanzleramt muss nach einem Gerichtsurteil einem Journalisten Auskunft zu vertraulichen Hintergrundgesprächen mit Medien geben.
Das Bundeskanzleramt muss nach einem Gerichtsurteil einem Journalisten Auskunft zu vertraulichen Hintergrundgesprächen mit Medien geben.