Die Höhe des Wochengeldes hängt vom Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist ab. Als Schutzbestimmung für Frauen wurden dabei coronabedingte Kurzarbeitsmonate bisher prinzipiell ausgeklammert. In manchen Fällen war das allerdings ein Nachteil für Frauen. Für diese Fälle gibt es nun eine neue gesetzliche Regelung.