Niedersachsen will die bei den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise beschlossene Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots nicht ohne weiteres umsetzen. Nötig sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit, wie sie das Oberverwaltungsgericht bereits bei anderen Einschränkungen angema