Am Wiener Landesgericht wird am Montag der Prozess gegen fünf frühere Mitglieder der "Europäischen Aktion" (EA) fortgesetzt, denen die Anklage Vorbereitung eines Hochverrats und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des Paragrafen 3a Ziffer 2 Verbotsgesetz vorwirft. Vier Angeklagte sind zu letzterem geständig und bestreiten den Hochverrat, einer fühlt sich zur Gänze "nicht schuldig". Am Ende des Verhandlungstags wird mit einem erstinstanzlichen Urteil gerechnet.