Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I die Wartungskosten für Rauchmelder zwar übernehmen - aber nur, wenn der Vermieter vorher ganz ausdrücklich darauf hingewiesen hat. "Grundsätzlich können Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen ve