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Апрель
2021

Notbremse ab 100er-Inzidenz: Diese Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

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Stuttgart. (RNZ) Vom kommenden Montag an gelten verschärfte Regeln der Notbremse in Baden-Württemberg. Das teilt das Sozialministerium mit.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner – nach Bundesplänen an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Heißt: Die Inzidenz überschreitet am Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils die 100er-Marke - dann gilt ab Freitag die Notbremse. Ob das Land diesen Zeitplan übernimmt, ist unklar. Die schärferen Regeln würden nach der Infektionslage derzeit jedenfalls fast den ganzen Südwesten betreffen: Nur fünf Kreise lagen am Donnerstag unter der 100er-Marke.

Folgende Regeln sollen dann ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Die Notbremse ab einer Inzidenz von 100 enthält folgende Regelungen:

Private Zusammenkünfte: In Baden-Württemberg dürfen sich bislang noch zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen - auch in Regionen mit hohen Inzidenzen. Das Land weicht dabei von den einst von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktregeln ab. Mit der Notbremse darf sich künftig höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Ob Pärchen, die nicht zusammenwohnen, weiterhin im Land als ein Haushalt gelten, war am Freitagnachmittag noch unklar. Bei Beerdigungen dürfen künftig noch bis zu 15 Personen zusammenkommen.

> In der neuen Südwest-Verordnung plant das Land verbindliche Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 21 und 5 Uhr darf man in Hotspots die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus "triftigen Gründen" verlassen. Der Bund zählt etwa gesundheitliche Notfälle oder die Berufsausübung dazu, aber nicht etwa Spaziergänge oder Joggingrunden. In 19 von 44 Kreisen im Südwesten gilt aber bereits eine Ausgangssperre, heißt es im Gesundheitsministerium.

> Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen dicht machen, ebenso Wettannahmestellen. Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Ausnahmen gelten dem Entwurf zufolge für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Spitzen- und Profisports.

> Für Friseure und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.

> Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

> Ladengeschäfte dürfen keine Abholangebote mehr anbieten. Es sind nur noch Lieferdienste zulässig.

> Ladengeschäfte der Grundversorgung, also etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien, bleiben geöffnet, aber es wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).

> Baumärkte sind geschlossen.

> Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

> In Kitas und Schulen ist ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Präsenzbetrieb verboten. Ausnahmen sind insbesondere für Abschlussklassen vorgesehen. Eigentlich sollen die Schulen nächste Woche wieder ihre Pforten öffnen - zumindest für den Wechselunterricht. Für viele Schulen stellt sich damit die Frage, ob sie überhaupt öffnen sollten. Derzeit liegen 8 der 44 Kreise über 200. Neun weitere Kreise liegen nach Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Donnerstagabend nur knapp darunter. Stuttgart und Ulm haben wegen hoher Corona-Infektionszahlen am Freitag bereits angekündigt, die für diesen Montag geplante weitgehende Öffnung der Schulen und Kitas zu verschieben.

Die Regeln sollen laut Bundesentwurf so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten wäre also alles drin. Wie das Land die Exitstrategie gestaltet, war zunächst unklar.




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