Querdenker-Verbot: Verwaltungsgerichtshof muss über Proteste in Stuttgart entscheiden (Update)
Mannheim/Stuttgart. (dpa/lsw) Das jüngste Verbot von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag,17. April, in Stuttgart beschäftigt auch weiter die Justiz. Mindestens einer der beiden Veranstalter hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eingelegt, wie eine Sprecherin der nächsthöheren Instanz am Freitag auf Anfrage des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim mitteilte. Es gilt als wahrscheinlich, dass der VGH als höchstes baden-württembergisches Gericht im Laufe des Freitags entscheidet. Um welchen der beiden Anmelder es dabei geht, war zunächst nicht zu erfahren.
Das VG in Stuttgart hatte am Donnerstag die Haltung der Stadt gestützt, die argumentiert hatte, die Demonstrationen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen Leib und Leben der Beteiligten und weiterer Menschen. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren, hatte die Kammer entschieden. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.
Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der "Querdenker"-Bewegung bis zu 15.000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte aufgekommen, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die damalige Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.
Update: Freitag, 16. April 2021, 12.50 Uhr
Nun diskutiert auch der Landtag über die Corona-Proteste
Werden die Massenproteste doch noch verboten? Zuletzt versammelten sich bis zu 15.000 Personen ohne Masken und Mindestabstand in Stuttgart.
Stuttgart. (dpa/lsw) Die Debatte um ein Verbot des Stuttgarter Massenprotests gegen die Corona-Auflagen beschäftigt nun auch die Landespolitik. Neben dem Innenministerium und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) wird sich auch Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) am Montag (14.00) im Innenausschuss zum Streit der Behörden äußern. Es geht vor allem um die Frage, warum der schließlich ausgeuferte Protest am Karsamstag nicht von vorneherein verboten wurde - so wie es die Stadt bei den beiden angemeldeten kommenden Protesten auch tun möchte.
Während Nopper die Erlaubnis für die Demo am Karsamstag verteidigt und erklärt, es habe keine rechtliche Handhabe gegeben, widersprechen ihm Kritiker auch aus der Landesregierung. Der Protest war von der "Querdenken"-Bewegung angemeldet worden. Auf dem Cannstatter Wasen hatten sich zeitweise bis zu 15 000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt und die Stadt in große Erklärungsnot gebracht. Am vergangenen Donnerstagabend untersagte die Stadt zwei weitere, für den 17. April geplante Veranstaltungen. Die Anmelder hätten sich zuvor als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts erwiesen, begründete Nopper die Entscheidung kurz und knapp.