„Hier stehe ich, ich kann nicht anders…“ Mit diesem berühmt gewordenen Satz hat Martin Luther auf dem Reichstag zu Worms die „Freiheit eines Christenmenschen“ gegen Staat und Kirche verteidigt. Das war vor genau 500 Jahren, am 18. April 1521. War damit schon das moralisch urteilsfähige und selbst-verantwortliche Individuum „erfunden“? Schuf Martin Luther die Voraussetzung für die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst und der Presse? Und lieferte er damals die Motivation für Bildung und Reifung autonomer Persönlichkeiten? Darüber wird in Theologie und Wissenschaft bis heute diskutiert. „Luther als Wegbereiter der Gewissensfreiheit?“ Andreas Malessa war für Camino in hr2 kultur auf Spurensuche.