Добавить новость
ru24.net
World News
Апрель
2021

Versuchter Mord in Angelbachtal: Richter verlasen Abhör-Protokolle der Angeklagten (Update)

0

Angelbachtal/Heidelberg. (fro) Weitere Zeugenaussagen sowie beinahe filmreifes Verlesen einiger Abhör-Protokolle der Richter gab es am sechsten Verhandlungstag im Heidelberger Landgericht. Dort wird, wie mehrfach berichtet, wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes verhandelt.

Wie bei der vergangenen Verhandlung von der Hauptermittlerin ausgesagt, hatte die Polizei das Fahrzeug der Angeklagten Ehefrau F. verwanzt. Der vorsitzende Richter verlas nun mit seiner Kollegin ein Protokoll von einem abgehörten Telefongespräch zwischen der Angeklagten H. und dem Geschädigten, das nach dem wohl fingierten Überfall auf seine Ex-Partnerin im Juni 2020 stattfand. Sowohl Richterin als auch Richter sprachen dabei im passenden Dialekt.

Bei dem Telefonat berichtete H., dass der Ex-Partnerin des Geschädigten der "Hals halb aufgeschlitzt" worden sei. Der Mann vermutete "Kerle aus Frankfurt", mit denen "nicht zu spaßen ist". Bei seiner Aussage vor Gericht hatte er zuvor erzählt, dass er zunächst vermutet hatte, dass seine Frau sich mit Personen aus Frankfurt eingelassen hat, da sie dort einen neuen Freund hatte. Er dachte zunächst, dass ihn eine fremde Person verletzt hatte. Aber auch damals hatte er seine Ex-Partnerin im Verdacht, da er wegen des mitgebrachten Likörs so müde geworden war: "Sie muss bei meiner Aktion dabei gewesen sein", las der Richter, der den Part des Ehemannes übernahm, vor. Seine Frau "hängt da mit drin". Damals dachte der Mann noch, dass seine Ex-Partnerin das so alles nicht gewollt hat. Deutlich wurde auch, dass er überhaupt nicht ahnte, dass es offenbar die Angestellte seiner Ex-Partnerin war, die ihn beinahe tödlich verletzt hatte.

Auch einige Gespräche, die im Juni 2020 zwischen den Angeklagten F. und ihrer Angestellten H. in F.s Auto stattgefunden hatten, wurden vorgelesen. Dabei fielen Sätze, die die Ermittlerin am Tag zuvor als "höchst konspiratives Verhalten" der beiden Frauen bezeichnet hatte: "Wie sollst du denn sowas gemacht haben?" fragte beispielsweise die Ehefrau, die auch sagte, ihr Mann wolle sie "erledigen"; H. sprach von einem "Monster von Ehemann". Aber auch Zwist zwischen den Angeklagten gab es Ende Juni: F. wisse nicht ob sie H. vertrauen könne. Diese antwortete: "Ich halte immer zu dir" – "werden wir ja sehen", sagte die Ehefrau, die sich außerdem als "ehrlichen Menschen" bezeichnete. "Es wird sich alles herausstellen", sagte sie und unterbrach H. auch mal und sagte, sie solle still sein – wohl aus Angst, abgehört zu werden.

Ein Freund der Angestellten, der auf Antrag ihrer Anwältin vorgeladen wurde, wurde ebenfalls befragt. Zuvor war ein Brief von H. an ihn aus der Untersuchungshaft vorgelesen worden. Es sei "alles doof gelaufen", schrieb ihm die Beschuldigte darin. In einem zweiten Brief, den der Zeuge vorlas, teilte ihm H. mit, dass sie "über diese Sache" nicht schreiben könne. Die beiden hatten sich beim Biertrinken in Sandhausen kennengelernt. Der Zeuge habe die Frau abends nach Feierabend oft besucht, dann habe man gemütlich zwei Bier getrunken und Fernsehen geschaut. Manchmal habe er auch bei H. übernachtet. Einmal habe er ihr eine Rasierklinge abgenommen, mit der sich die Frau auf dem Balkon verletzte – der im Antrag der Anwältin erwähnte Suizidversuch ihrer Mandantin. Sie habe ihm damals gesagt, sie habe "keine Angst vor dem Tod".

Die gesetzliche Betreuerin von H., die ihr Konto verwaltet, nannte noch ein Detail: Demnach habe H. zwischen 130 000 und 150 000 Euro Schulden gehabt – und nicht "nur" 30 000 Euro, wie es zu Beginn hieß.

Update: Sonntag, 18. April 2021, 18.57 Uhr


Hauptermittlerin beschreibt Verhalten als "sehr konspirativ"

Angelbachtal/Heidelberg. (fro) Mit Anträgen der Anwältin der Tatverdächtigen, die dem Ehemann ihrer Chefin und Mitangeklagten die Pulsadern aufgeschnitten haben soll, begann der fünfte Verhandlungstag. Am Heidelberger Landgericht wird wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an einem Angelbachtaler am Muttertag vergangenen Jahres verhandelt.

Ihre Mandantin, die 57-Jährige H., habe nach der Tat und vor ihrer Festnahme einen Selbstmordversuch unternommen, der nur durch das Eingreifen eines Mannes verhindert worden sei – diesen will die Verteidigerin als Zeugen vorladen. Er könne bestätigen, dass sie von ihrer Chefin "in etwas hineingerissen" worden sei. Wie bereits berichtet, hatte die Angeklagte H. am ersten Verhandlungstag gestanden, dem wohl durch einen mit Schlafmitteln präparierten Likör betäubten Mann den lebensgefährlichen Schnitt beigebracht zu haben – sie sei jedoch von der 36-jährigen Ex-Partnerin des Opfers dazu gedrängt worden. Der Mann, der den Selbstmordversuch der Angeklagten verhindert haben soll, soll noch aussagen, verkündete der Richter am Ende des Tages.

Weiter will die Anwältin den Arzt des Krankenhauses Sinsheim als Zeugen aussagen lassen, der – anders als der rechtsmedizinische Gutachter – keine lebensgefährliche Verletzung bei dem Opfer erkannt haben will.

Mehrere Polizeibeamte berichteten von den Ermittlungen wie beispielsweise der Auswertung der Handydaten beider Angeklagten. H. habe ihre Chatverläufe aus Speichergründen häufig gelöscht, weshalb man keine relevanten Dinge sichern konnte. Laut der Hauptermittlerin und eines anderen Ermittlers hätten sich die beiden Frauen allerdings "sehr konspirativ" verhalten – weil man auf ihren Computern oder Handys keinerlei Spuren zu der Tat gefunden habe. Außerdem wurde das Auto der Ex-Partnerin verwanzt. Die Kommissarin erzählte dann, dass die Frauen "direkt nachdem wir angeschaltet haben" gemutmaßt hätten, dass sie abgehört werden. Sie hätten sich auch gegenseitig ermahnt, über gewisse Dinge nicht im Auto zu sprechen. Dabei hätten sie "wie abgesprochen" immer wieder betont, dass sie unschuldig seien.

Die Auswertung der Internet-Router im Haus des Opfers und der Wohnung der verdächtigen Ex-Partnerin ergaben keine überraschenden Ergebnisse – das Handy der Frau war zu dem Zeitpunkt im WLAN des Geschädigten eingeloggt, an dem sie auch bei ihm war. Zur Tatzeit waren dort weder das Handy von H. noch ihres registriert – was lediglich beweist, dass die Handys nicht dort waren. Eine Standortbestimmung über die Handydaten der Ex-Partnerin war ebenfalls nicht aussagekräftig, da ihre Wohnung zu nahe am Tatort liegt.

Zuvor erzählte die damalige Freundin des Opfers vom Muttertag. Um 3 Uhr in der Tatnacht sei sie von der gemeinsamen Tochter des Opfers und der Angeklagten angerufen worden: "Papa ist was passiert." Sie und das Opfer hätten später "die Vermutung gehabt, dass es seine Frau war", sagte die Zeugin. Sicher waren sie sich aber nicht. Zudem sagte die Frau, dass die Angestellte H. "wie eine Sklavin" ihrer Chefin gewesen sei.

Update: Donnerstag, 15. April 2021, 19.26 Uhr


Rechtsmediziner, Toxikologe und Kriminaltechniker sagten aus

Angelbachtal/Heidelberg. Ein Beamter der Spurensicherung, der rechtsmedizinische Gutachter und ein Toxikologe sagten am vierten Verhandlungstag wegen des gemeinschaftlichen versuchten Mordes in Angelbachtal vor dem Heidelberger Landgericht aus. So kamen weitere Details der Tatnacht auf den 11. Mai 2020 ans Licht: Das Opfer wäre wohl wenige Zeit später gestorben.

Ein Beamter der Heidelberger Kriminaltechnik berichtete von seinem Einsatz am Tatort am nächsten Tag. Er hatte Skizzen und Fotos des Hauses gemacht und die Blutspur dokumentiert. Zudem hatte die Spurensicherung eine Schale mit dem Kartoffelgratin und den Würstchen der Ex-Partnerin und leere Schnapsgläser gefunden. Ein Kollege hatte die Flüssigkeit gesichert, die sich im Siphon des Küchenwaschbeckens befunden hatte.

An den Gläsern, dem Essen und auch in der Siphonflüssigkeit konnten die Kriminaltechnik und später auch ein Toxikologe Rückstände von Oxazepam nachweisen – ein Beruhigungs- und Schlafmittel. Die Likörflasche, von der der Mann berichtet hatte, fand sich aber nicht. In zwei anderen Alkoholflaschen fanden die Chemiker keine Beruhigungsmittel-Rückstände. An beiden Gläsern war Teil-DNA von einem Hautabrieb der angeklagten Ex-Partnerin nachweisbar.

Für die Beamten hatte sich am Tatort zunächst ein unklares Bild ergeben, da man sich "das alles nicht so vorstellen konnte, dass der Geschädigte KO gemacht wurde", und dass ihm "die Pulsadern aufgeschlitzt" wurden. Von der angeblichen Tatwaffe, einem Ceranfeldschaber, wurde im Prozess bislang noch nicht konkret gesprochen – ob die Polizei das Tatwerkzeug sichergestellt hat, kam noch nicht zur Sprache. Die Spurensicherung hatte den Schaber aber weder im Haus, noch in den Gullideckeln der Straße finden können, obwohl man mit einem Metalldetektor "überall draufgehalten" habe.

Dann erläuterte der Toxikologe der Rechtsmedizin die Ergebnisse der Blutprobe des Geschädigten: Darin wurde ebenfalls eine "deutliche Konzentration" Oxazepam nachgewiesen, die auch "wirksam" war. Man könne jemanden damit "durchaus außer Gefecht setzen". Der Toxikologe vermutete, dass der Mann bei einer höheren Dosierung nicht mehr aufgewacht wäre, als er geschnitten wurde. Die Symptome des Mannes – Schwindel, Kopfschmerz und Müdigkeit sowie Torkeln – könnten alle durch das Beruhigungsmittel, gerade in Verbindung mit Alkohol, entstanden sein, sagte er.

Der Mann habe "keine Überlebensoption" gehabt, wenn seine Blutung nicht bald gestillt worden wäre, sagte der Rechtsmediziner aus. Er sei zwar "nicht so der Experte für Ceranfelder und deren Schaber", aber da dort quasi "eine Rasierklinge eingespannt" sei, ginge so ein Schnitt am Handgelenk "wahnsinnig leicht". Dass die Angestellte der Ex-Partnerin den Mann mit dem Schnitt nicht habe töten wollen und somit absichtlich an einer nicht lebensbedrohlichen Stelle geschnitten habe, konnte der Rechtsmediziner nicht bestätigen: Wenn er jemanden nur verletzen wolle, wäre das "genau die Stelle, die ich nicht angreifen würde", sagte er. Die Blutspuren, über die der Mediziner nicht "stundenlang schwadronieren" wollte, deckten sich zudem "zu 100 Prozent" mit den Aussagen des Opfers. Er sprach von Schleuder-, Tropf-, Wisch- und Rutschspuren, die er am Tatort gesehen hat.

Der Gutachter sagte zudem zu Verletzungen der Ex-Partnerin aus, die sich die Frau laut Staatsanwaltschaft einige Zeit nach der Tat selbst zugefügt haben soll, um vom Verdacht auf sie abzulenken. Sie habe einen Überfall vorgetäuscht, bei dem sie von zwei Maskierten geschnitten, getreten und bedroht worden sei, damit sie das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter aufgeben solle. Der Verdacht hätte dann auf ihren Ex-Partner fallen sollen. Der Mediziner sagte anhand der Fotos, dabei handle es sich um "Bagatellverletzungen", die "hinten und vorne nicht zu einem tätlichen Angriff" passen würden. Es sei "wahnsinnig eindeutig", dass sich die Frau selbst verletzt habe: "Wenn ich ein Lehrbuch schreiben würde, würde ich diese Bilder bringen", konstatierte der Wissenschaftler.

Zuvor hatte der Notfallsanitäter von der Nacht auf den 11. Mai erzählt, wie der Mann erstversorgt und dann ins Sinsheimer Krankenhaus gefahren wurde. Der Mann habe "so geblutet, dass wir es mit einem Druckverband nicht stillen konnten". Man habe mehrere Verbände anlegen müssen. Der Mann sei zunächst "wie betrunken" und nicht ansprechbar gewesen. Später in der Nacht wurde der Mann in eine Klinik in Bad Friedrichshall verlegt. Dort wurde seine durchtrennte Arterie bei einer Operation wieder genäht.

Zwei Nachbarinnen bestätigten bei ihren Aussagen nochmals die Erzählungen des Ex-Partners. Sie berichteten von Geschrei auf der Straße, Hilferufen des Opfers, dem langen Schnitt am Unterarm ihres Nachbarn und "ganz viel Blut". Die andere Nachbarin berichtete, sie habe in der Tatnacht zwei Mal gehört, wie ein Auto an- und abgefahren sei und habe sich über mehrfaches, "hektisches" Zuschlagen von Autotüren gewundert.

Update: Freitag, 9. April 2021, 21.31 Uhr


Opfer wachte wegen brennendem Schmerz auf

Angelbachtal/Heidelberg. (fro) Fotos des blutigen Tatorts, die Aussagen mehrerer Polizeibeamten sowie des Opfers waren die Hauptpunkte am dritten Verhandlungstag wegen des versuchten Mordes in Angelbachtal im Mai vergangenen Jahres. Die Frau soll laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit ihrer 57-jährigen Angestellten versucht haben, ihren Mann mit einem Ceranfeldschaber zu ermorden. Die Tat sollte wie ein Suizid aussehen.

Der (Noch-)Ehemann der 36-jährigen Angeklagten sagte jetzt als Zeuge aus. Er war an den vergangenen Tagen nicht im Saal des Heidelberger Landgerichts gewesen, nur sein Anwalt hatte den Prozess bislang verfolgt. Der 59-Jährige Angelbachtaler berichtete von der Tatnacht am 10. Mai 2020, Muttertag. Gegen 20 Uhr sei seine getrennt von ihm lebende Frau zu ihm gekommen, habe in einer Tasche den mit Schlaftabletten präparierten Likör und ein Kartoffelgratin mit Nürnberger Würstchen mitgebracht. Die Flasche habe kein Etikett gehabt und sei mit einem Korken verschlossen gewesen. Die Frau habe ihm gesagt, dass das Getränk wie sein "Lieblingslikör" schmecke, den sie gemeinsam im Spanienurlaub getrunken haben. Er habe dann zwei Schnapsgläser geholt, die Frau habe sich noch in der Küche ein Radler aufgemacht. Auf der Terrasse wollten die beiden dann über die Wohnung der Frau reden, die sie kaufen wollte. Eventuell hätte er für den Kredit bei der Bank gebürgt oder eine andere Lösung gefunden, erzählte der Geschädigte. Seine Frau wollte nichts von dem Likör, obwohl sie normalerweise immer zusammen getrunken hätten. Da der Mann nicht hungrig war, stellte er das Gratin in den Backofen. Doch nach drei oder vier Gläsern Likör sei ihm plötzlich schwindelig geworden. Er sei dann aufgestanden, habe aber nicht mehr laufen können und nur noch ins Bett gewollt. Dorthin habe ihn die Frau dann auch gebracht und ihn gestützt. Er habe noch gesagt, sie solle das Licht im Flur ausmachen und die Türe schließen. Warum es ihm plötzlich so schlecht ging, wollte die Frau nicht wissen.

Seine nächste Erinnerung ist ein brennender Schmerz am Arm, von dem der Mann aufwachte. Er habe "die klaffende Wunde" gesehen und Panik bekommen. Mit seiner Bettdecke hat er die Wunde zugedrückt und ist dann zu seinen Nachbarn, um Hilfe zu holen. Dort brach er auf der Straße zusammen. Dann kann er sich erst wieder an den nächsten Tag im Krankenhaus erinnern. Im Gerichtssaal wurden Tatortfotos aus der Nacht präsentiert. Dort sind die blutige Decke und das Haustelefon auf der Straße zu sehen. Auch den blutverschmierten Boden im Flur des Hauses und die Matratze mit einem großen Blutfleck haben die Beamten fotografiert. Bleibende Schäden hat der Mann durch den Schnitt nicht davongetragen. Die Polizisten sahen, dass am Tatort die Terrassentür im Bad offen stand. Auch von einem Tresor im Haus erzählte der Mann, von dem seine Frau wusste – gefehlt habe im Haus allerdings nichts.

Am nächsten Tag habe ihn dann seine Frau angerufen und gefragt, wie es ihm gehe. Er habe nur gefragt, was sie ihm an diesem Abend gegeben hätte – dann aber habe die Angestellte seiner Frau ihr das Telefon abgenommen und nur gesagt, dass seine Frau jetzt nicht sprechen könne. Er habe dann gleich vermutet, dass seine Frau etwas mit der Tat zu tun haben könne, da sie ihm den Likör gebracht hatte. Sein Verdacht auf die Angestellte, die laut Staatsanwaltschaft auch geschnitten haben soll, und die die Tat teilweise gestanden hat, fiel aber erst, nachdem ihm die Polizei das Überwachungsvideo seines Nachbarn gezeigt hatte. Darauf ist eine Person zu sehen, die der Mann als die Angestellte erkannt haben will. Er habe sie "sofort erkannt", nämlich daran, "wie sie läuft". Dann sei ihm auch klar gewesen, dass sich die beiden Frauen abgesprochen haben müssen. Einige Zeit nach der Tat hat der Mann die Angestellte sogar noch zum Bahnhof gefahren.

Ein Polizist sagte aus, dass der Motor des Autos der Ehefrau in der Nacht noch warm war, es also nach ihrem Besuch bei ihrem Mann auch zur Tatzeit gefahren wurde. Spätere Versuche eines Physikers bestätigten das in einem Gutachten. Es sei "eher vereinbar", dass dass Auto zum Tatzeitpunkt nochmal bewegt wurde.

Zuvor war der Mann zur Ehe befragt worden. Diese sei eine "Vernunftssache" gewesen, erklärte er auf Nachfrage des Richters. Es habe zuvor Probleme mit der Vaterschaftsanerkennung und der Versicherung gegeben, weshalb man geheiratet hätte. Die Probleme, die seine Frau mit seinem Sohn gehabt habe, seien "nichts Gravierendes" gewesen, aber seine Frau habe sich aufgeregt. Infolge habe er "aus Rücksicht" auf seine Frau auf seine Familie und Enkelkinder "verzichtet". So habe er "Freunde verloren" und seine Familie "fast verloren". Er habe "auf viel verzichtet, damit ich es ihr recht machen kann". Von Scheidung habe man aber nie gesprochen. Dass die Frau dann irgendwann ausgezogen ist, wollte er nicht. Bis zu dem Mordversuch habe er auch noch daran geglaubt, dass die Ehe wieder funktionieren könne. Als seine Frau ihm mitgeteilt habe, dass sie in dem Haus nicht mehr leben könne, habe er ihr vorgeschlagen, ein neues zu bauen: "Ich hätte ihr ein Schloss bauen können", sie wäre aber trotzdem weg, glaubt der Mann.

Am Ende der Verhandlung wollte sich die Angestellte noch bei dem Geschädigten entschuldigen – als der Richter ihn fragte, ob die Angeklagte überhaupt das Wort an ihn richten dürfe, antwortete der Mann knapp, dass ihre bereits schriftlich erfolgte Entschuldigung "ausreichend" ist.

Update: Mittwoch, 7. April 2021, 18.49 Uhr


Prozess um gemeinschaftlich versuchten Mord geht weiter

Bei der Verhandlung am Gründonnerstag beschuldigten sich die beiden angeklagten Frauen gegenseitig.

Von Anjoulih Pawelka

Angelbachtal/Heidelberg. Wie kam es dazu, dass ein Mann im vergangenen Juli angegriffen wurde und sich schwer verletzt zum Nachbarn retten musste? Zwei Frauen, seine Ex-Frau sowie deren Freundin, sind vor dem Heidelberger Landgericht wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes angeklagt. Nachdem die Freundin am ersten Verhandlungstag ein Teilgeständnis abgelegt hatte und angab, von der früheren Partnerin des Opfers zur Tat gedrängt worden zu sein, wies die Ex-Frau nun am Gründonnerstag im Rahmen des zweiten Verhandlungstags die Vorwürfe zurück.

Ihr Anwalt hatte eine Erklärung dazu verlesen. Weiter wollte sich die 36-Jährige an diesem Tag nicht äußern. In dem Schreiben erklärte die Ex-Frau, dass sie keinerlei Streit mit ihrem Mann gehabt hat. Sie hätten sich geeinigt, dass sie sich selbst um ihr Einkommen kümmert und kein Geld von ihm annimmt. Durch ihre Reinigungsfirma sei das möglich gewesen. Das Verhältnis sei so gut gewesen, dass der Mann ihr sogar vorgeschlagen habe, dass sie nach der Trennung in eine seiner Eigentumswohnungen ziehen kann. Lediglich wegen der Tochter, die bei beiden lebte, habe es Meinungsverschiedenheiten gegeben. Auch die Anschuldigungen der 57-jährigen Freundin, sie sei hysterisch und gewalttätig gewesen und habe ihren Mann geschlagen, wies sie zurück. Ebenso habe sie, anders als behauptet, nie darüber gesprochen, ihren Mann zu töten.

Wie der Psychiater, der beide Frauen mehrere Stunden untersucht hat, später erläuterte, machte die Ex-Frau auch Angaben zur Tat. Demnach sei es vielmehr die Freundin gewesen, die immer wieder über den Mann gehetzt hat, was dessen Frau nicht gut fand und ihn verteidigt habe. Das sei soweit gegangen, dass die Freundin immer wieder sagte, die Ehefrau müsse sich an ihrem damaligen Ehemann rächen. Dies habe die Ehefrau eigenem Bekunden nach aber nicht gewollt. Die Freundin habe sich auch dauernd Fernsehsendungen angeschaut, in denen es um Mord geht – mit dem Vorsatz, etwas dabei zu lernen. Die Freundin habe sie "an der Nase herumgeführt". Dem widersprach diese in ihrer Erklärung bei dem Facharzt. Sie schaue nur Heimatfilme, Märchen und Kochsendungen.

In der Erklärung des Anwaltes sagt die Ex-Frau, dass sie am Tatabend auf Einladung des Mannes gegen 19.30 Uhr bei ihm gewesen sei und ihm Essen sowie einen Likör gebracht habe. In diesem Punkt stimmen die Erzählungen der beiden Frauen überein. Die Ex-Frau behauptet allerdings, dass sie das Essen nicht zubereitet hat. Dies habe die damals bei ihr lebende und für sie arbeitende Freundin gekocht und "präpariert". In den Ausführungen des Psychiaters ist sogar die Rede davon, dass die Freundin ihr noch gesagt hat, sie solle ihrem Mann nicht erzählen, dass die Freundin das Essen gekocht hat.

An dem Abend hätten sich die Ex-Frau und das spätere Opfer über ihre neuen Beziehungen unterhalten. Dann sei es ihrem (Noch)-Mann, der das Essen nicht angerührt, dafür aber die ganze Flasche Likör getrunken habe, schlecht geworden. Außerdem sei er müde gewesen. Die Ex-Frau habe ihn dann ins Bett gebracht und zugedeckt. Nach 22.30 Uhr habe sie das Haus verlassen und sei in ihre Wohnung gefahren. Von den Verletzungen und dem Mordversuch habe sie erst nachts von der Polizei erfahren.

Laut dem Schreiben vermutet die Ex-Frau, dass ihre Angestellte und ehemalige Freundin den Mord begehen wollte, weil sie wusste, dass das Opfer viel Geld in seinem Haus hat. Der versuchte Mord, der wie ein Selbstmord aussehen sollte, hätte dabei nur als Ablenkung von einem Raub dienen sollen. Als Krankenschwester oder Krankenpflegehelferin habe ihre Freundin gewusst, dass Lorazepam-Tabletten beruhigend und schlaffördernd wirken. Außerdem glaube sie, dass ihre frühere Freundin ihr den versuchten Mord unterschieben möchte, so dass sich dies für sie strafmildernd auswirkt. Gegenüber dem Psychiater gab sie dann auch noch an, dass ihre frühere Freundin wusste, dass sie ihre Arbeitsstelle verlieren würde, wenn die Ex-Frau des Opfers zu ihrem neuen Freund zieht.

Im Laufe des Verhandlungstages hat der Vorsitzende Richter auch ein Video der Überwachungskamera von Nachbarn des Opfers gezeigt. Auf den Aufnahmen ist eine Person zu sehen, die gegen Mitternacht auf der Straße läuft. Diese Videosequenz wurde mit Aufnahmen der beiden Frauen beim Gang zur Vernehmung verglichen, um eine Ganganalyse zu erstellen. Diese kam zum Ergebnis, dass die Freundin möglicherweise auf den Sequenzen zu sehen ist, denn das Gangbild weise die gleichen Merkmale auf. Es könnte aber auch eine andere Person sein. Dass die Ex-Frau auf den Videoaufnahmen zu sehen ist, schließen die Experten aus. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Update: Dienstag, 6. April 2021, 14.49 Uhr


Versuchter Mord sollte wie Suizid aussehen – Teilgeständnis

Von Friedemann Orths

Angelbachtal. Es war eine Tat, die den Ort erschütterte: Zwei Frauen sollen versucht haben, im Juli des vergangenen Jahres den Ex-Partner einer der Frauen zu ermorden. Dabei sollte die Tat wie ein Selbstmord aussehen. Der Mann überlebte nur, weil er sich zu einem Nachbarn schleppen konnte, der den Notarzt verständigte. Am Dienstag war der Prozessauftakt vor dem Heidelberger Landgericht. Die Anklage: gemeinschaftlicher versuchter Mord. Eine der beiden Angeklagten legte auch ein Geständnis ab.

Die ältere der beiden Frauen, die 57-jährige H., äußerte sich über ein Schreiben ihrer Anwältin zu den Vorwürfen. Darin bestätigte die damalige Minijobberin in der Reinigungsfirma der anderen Angeklagten F. die Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft zum größten Teil. Allerdings sei sie von der (Noch-) Ehefrau zu der Tat gedrängt worden – und sie habe den Mann gar nicht töten wollen.

Nachdem sie die gemeinsame Tochter der getrennt lebenden Eltern ins Bett gebracht habe, sei sie von der 36-Jährigen F. zur Wohnung deren Ex-Partners gefahren worden. Zuvor soll die Ex-Partnerin Lorazepam-Tabletten von der Älteren Frau gefordert und in einen "grünen Likör" und Essen gemischt haben, die sie ihrem Ex-Partner ein paar Stunden zuvor mitgebracht hatte, um ihn schläfrig zu machen. Nachdem der Mann ins Bett gegangen sei, habe seine Ex-Partnerin das Badezimmer-Fenster geöffnet und die andere Frau abgeholt. Die habe dann dem Mann mit einer Klinge, mit der normalerweise das Ceranfeld eines Herdes gereinigt wird, in den Unterarm geschnitten, um einen Suizid vorzutäuschen.

Die Ex-Partnerin habe von H. allerdings gefordert, ihrem Mann die Halsschlagader durchzuschneiden, wie die Anwältin vorlas. Sie habe ihr schon zuvor von der Absicht erzählt, dass sie ihren Mann umbringen wolle, und habe "überhaupt keine Ruhe gegeben". Als sie von der neuen Partnerin ihres Mannes erfahren habe, habe sie Angst gehabt "jetzt alles zu verlieren". Die ältere Frau habe dann zunächst vorgeschlagen, "nur" das Auto des Mannes zu zerkratzen oder ihm Abführmittel unterzumischen, aber dann habe die Ex-Partnerin auf die Schlaftabletten bestanden.

Sie habe getan, was die Ex-Partnerin von ihr verlangte, weil sie Angst gehabt habe, wieder von ihr geschlagen zu werden. Die Frau könne "zum Teufel" und "völlig unberechenbar" werden. Das Verhältnis sei aber meistens freundschaftlich gewesen. Zudem habe sie "die kleine Maus", das Kind von F. und ihrem Mann, so gerne gehabt. Die ältere Frau hatte eine Zeit bei F. gewohnt und sich um Kind und Haushalt gekümmert. Als sie den schlafenden Mann im Bett liegen sah, habe sein Arm unter der Decke hervorgeschaut, weshalb sie "von oben nach unten" geschnitten habe. Die Anklage sprach von einem 15 Zentimeter langen Schnitt. Sie habe den Mann aber gar nicht töten wollen, weshalb sie "oberhalb der Adern" geschnitten habe. "Ich wusste, dass das nicht wirklich gefährlich werden konnte", las die Anwältin vor. Und weiter: "Als Blut kam, bin ich raus." Dann sei sie ins Auto der F. gestiegen. Die habe sich das Blut an der Klinge zeigen lassen und sei "zufrieden" gewesen. Vier Wochen später habe sie die ältere Frau sogar aufgefordert, sich eine Waffe zu besorgen, um den Mann zu erschießen. "Ich bereue, was ich getan habe, zutiefst", lautet der letzte Satz der Stellungnahme.

Zuvor hatte das Schöffengericht die beiden Angeklagten, die seit neun Monaten in Untersuchungshaft sitzen, zu ihrem persönlichen Hintergrund befragt. Der Anwalt von der Ex-Partnerin hatte außerdem vorgeschlagen, die Einlassung seiner Mandantin erst am nächsten Verhandlungstag zu verlesen. Die ältere Frau H. erzählte von einer schwierigen Kindheit, sie sei schon als Sieben- oder Achtjährige von ihrem Stiefbruder vergewaltigt worden, habe von ihren Eltern keine Liebe erfahren. Ihr Sohn sei bei einer Vergewaltigung durch zwei unbekannte Männer gezeugt worden. Sie habe 20 Selbstmordversuche in den vergangenen 40 Jahren hinter sich und sei depressiv. Sie sei deshalb mehrfach stationär in verschiedenen Einrichtungen gewesen. Die Frau ist außerdem mit 30.000 Euro verschuldet, wird von einer rechtlichen Betreuerin begleitet. Und sie hat 35 Einträge in ihrem Vorstrafenregister, fast immer Diebstahl und Betrug. Es war auch ein psychologischer Sachverständiger vor Gericht, der zu der Frau noch aussagen wird.

Die Ex-Partnerin erzählte von ihrer Reinigungsfirma, mit der sie genug Geld verdient habe, und sagte, dass sie nach der Trennung nie Geld von ihrem Ex-Partner gewollt oder gefordert habe. Die Beziehung sei aber keine glückliche gewesen, sie habe Nervenzusammenbrüche, Panikattacken und einen Hörsturz erlitten, weil sie von der Familie ihres Ex-Partners nie akzeptiert worden sei. Von einem seiner Söhne sei sie auch bedroht worden. Zudem ist die Frau an Multipler Sklerose erkrankt. Ihr Anwalt kündigte an, eine Stellungnahme bei der nächsten Verhandlung vorzulesen.

Es sind noch sieben Verhandlungstage angesetzt, an denen 22 Zeugen sowie zwei Sachverständige aussagen sollen.




Moscow.media
Частные объявления сегодня





Rss.plus




Спорт в России и мире

Новости спорта


Новости тенниса
Арина Соболенко

Соболенко в шутку обвинила свою команду в поражении на Australian Open






Как Ольга Бузова отметила своё 39-летие в Марокко и Москве

МГУ отметил 270-летие торжественным собранием: Путин по традиции посетил главный университет РФ

Умерла автор книг об Ахматовой, искусствовед Татьяна Позднякова

Суд оказал налоговой службе в аресте счетов «Нижегородавтодора»