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2021

Mannheim/Schönbrunn: Geldautomaten-Knacker zu Freiheitsstrafen verurteilt (Update)

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		Mannheim/Schönbrunn:  Geldautomaten-Knacker zu Freiheitsstrafen verurteilt (Update)

Von Marcus Deschner

Mannheim/Schönbrunn. Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren hat das Mannheimer Landgericht am Mittwochmittag gegen drei Männer verhängt, die vorigen Sommer in der Region versucht hatten, Geldautomaten aufzubrechen. Das Trio wurde wegen versuchtem und vollendetem Diebstahl im besonders schweren Fall verurteilt.

Das Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen zwischen drei Monaten und zehn Jahren Freiheitsentzug vor. Gleichzeitig wurden die Haftbefehle gegen sie aufgehoben beziehungsweise außer Vollzug gesetzt, so dass sie das Gericht als zunächst noch freie Männer verlassen konnten.

Die drei Angeklagten von Anfang dreißig hatten ihren räuberischen Streifzug zunächst nur zu zweit in einer kleinen Volksbank-Filiale im hessischen Ober-Abtsteinach begonnen und waren dabei erfolglos geblieben. Ebenso bei einem Einbruch in die Filiale der Volksbank Neckartal in Schönbrunn. Ein Trio waren sie dann bei den Versuchen in Neunkirchen und Aglasterhausen, ehe die Täter Ende August in Mannheim auf frischer Tat ertappt und festgenommen wurden. Seither saßen sie in Untersuchungshaft.

Der in Mannheim erbeutete Geldbetrag war mit 950 Euro vergleichsweise gering, der insgesamt bei den Taten angerichtete Sachschaden mit rund 35.000 Euro jedoch recht hoch. Bereits im Lauf des Verfahrens hatten zwei der Männer Wiedergutmachungsleistungen von 15.000 und 5000 Euro angeboten.

Kammervorsitzende Bettina Krenz stellte zum Auftakt des vierten Verhandlungstags klar, dass es zwar im Vorfeld der Urteilsverkündung ein Rechtsgespräch zwischen den Beteiligten, aber keine "Verständigung" über die zu erwartenden Strafen gegeben habe. Triebfeder des kriminellen Handelns der jungen Männer sei deren Verschuldung gewesen. Allesamt hätten sie vorher schon den "Offenbarungseid" geleistet. Die Kammer nahm den ursprünglich zwei Beteiligten ab, dass sie zunächst nur einen Aufbruch hätten ausführen wollen, um danach keine weiteren Taten mehr zu verüben. Jedoch schlug der erste Versuch ja fehl.

Bei der späteren Tat zu dritt hätten sie "mindestens 30.000 Euro" erwartet, die durch drei geteilt werden sollten. Das Gericht ging zugunsten der Angeklagten auch davon aus, dass sie nicht "gewerbsmäßig" und auch nicht als "Bande" gehandelt haben. Die Vorgehensweise sei jedenfalls "dilettantisch" gewesen, sagte Krenz.

Eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sah man bei keinem der Angeklagten als gegeben an. Für den nicht vorbestraften Mannheimer, der mittlerweile mit seiner Frau auf Mallorca Hunde züchtet und der 15.000 Euro als Wiedergutmachung hinterlegt hatte, gab es zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug. Die gleiche Strafe erhielt ein ursprünglich aus Kehl stammender Angeklagter, der erst beim dritten Aufbruchversuch dabei war, jedoch schon einschlägig vorbestraft ist. Er muss in einer Pfälzer Klinik eine sechsmonatige Drogentherapie machen und sich dort regelmäßig bei der Polizei melden. Zur höchsten Strafe verurteilt wurde ein Mann aus dem Steinachtal, der zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand. Er hatte 5000 Euro Wiedergutmachung hinterlegt. Die drei Verurteilten haben nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, wobei die Verteidiger durchblicken ließen, darauf zu verzichten.

Update: Donnerstag, 10. Juni 2021, 19.03 Uhr


Staatsanwalt fordert Haft für Panzerknacker

Von Marcus Deschner

Schönbrunn/Mannheim. Der psychiatrische Sachverständige hatte am dritten Verhandlungstag am Mittwoch vor dem Mannheimer Landgericht gegen drei Männer, die größtenteils vergeblich versucht hatten, mehrere Geldautomaten in der Region zu knacken, das Wort. Außerdem wurden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern gehalten. In ihren Schlussworten bedauerten die Angeklagten ihre Taten und gelobten Besserung. Der einem Täter ebenfalls zur Last gelegte Kennzeichendiebstahl wurde eingestellt, da er bei der Schwere der anderen angeklagten Taten nicht ins Gewicht fiel.

Wie mehrfach berichtet, suchte das Trio vorigen Sommer zur Nachtzeit hauptsächlich Volksbank-Filialen heim und versuchte dort Geldautomaten aufzuhebeln. Angefangen hatte die Serie in Ober-Abtsteinach, wurde in Schönbrunn, Neunkirchen und Aglasterhausen fortgesetzt und endete schließlich in Mannheim, wo die Täter auf frischer Tat festgenommen werden konnten.

Seit Anfang Mai müssen sich die Männer, allesamt Anfang Dreißig, deshalb vor der vierten Strafkammer des Mannheimer Landgerichts verantworten. Professor Peter Gass vom Mannheimer Zentralinstitut für seelische Gesundheit hatte zwei der Beschuldigten, die mit Alkohol- und Drogenproblemen zu tun hatten, in der Untersuchungshaft begutachtet. Der ursprünglich aus Kehl stammende Angeklagte habe zwar Alkoholmissbrauch betrieben und gelegentlich Kokain konsumiert, was sich bei den Tatausführungen aber "nicht gravierend" ausgewirkt habe, diagnostizierte der Psychiater. Bei der letzten Tat in Mannheim habe er einen Alkoholpegel von maximal 1,28 Promille gehabt. Die Voraussetzungen für eine Langzeit-Suchttherapie seien bei ihm gleichwohl gegeben.

Etwas anders bei dem Dreißigjährigen aus dem Steinachtal: Der benötige so was im Allgemeinen nicht, unter anderem weil er in festen Familienstrukturen lebe, wollte sich der Gutachter "aber nicht eindeutig festlegen". Zwar habe bei ihm wohl "regelmäßiger Missbrauch" von Alkohol und Kokain vorgelegen, aber es gebe keine Anhaltspunkte in die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit während der Taten. Sein Alkoholpegel bei dem "Bruch" in Mannheim habe bei maximal 1,33 Promille gelegen.

Die Tatvorwürfe hätten sich durch die Beweisaufnahme vollumfänglich bestätigt, resümierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. "Alle brauchten Geld, um ihre Schulden zu bezahlen". Im Verlaufe der Ermittlungen seien die Taten aber nicht vollständig aufgedeckt worden, betonte er. So sei beispielsweise die Herkunft des Spreizers nach wie vor ungeklärt. Der könne aus einem Einbruch bei der Lobenfelder Feuerwehr stammen, was man aber nicht belegen könne.

"Sie haben nicht alles offen gelegt, was offen zu legen gewesen wäre", sagte er in Richtung der Angeklagten. Als "Schutzbehauptung" wertete er die Angaben, man habe zunächst nur vorgehabt, einen Automaten aufzubrechen und dann mit dem verwerflichen Tun aufzuhören. Zu Ungunsten der drei Täter führte er die sorgfältige Planung der Aktionen, die Vorbereitungsarbeiten, die "nicht unerhebliche kriminelle Energie" sowie den hohen Sachschaden, der angerichtet wurde, an.

Zudem habe der Steinachtaler wegen einer anderen Sache noch unter Bewährung gestanden. Für ihn forderte er auch mit dreieinhalb Jahren die höchste Strafe, für den Kehler zwei Jahre und elf Monate und für den bislang nicht vorbestraften Mannheimer drei Jahre und vier Monate. Für Letztgenannten bemühte sein Verteidiger im Plädoyer gar den Literatur-Nobelpreisträger Samuel Beckett in etwas abgeänderter Version: "Immer wieder versucht, immer wieder gescheitert". Man habe nicht gewerbsmäßig gehandelt und auch keine Bande gebildet, versicherte der Anwalt. Zudem habe die U-Haft nachhaltigen Eindruck hinterlassen.

Auch dürfe seinem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen, dass er als einziger der Drei keine Drogen konsumiert habe. Er hielt zwei Jahre für "schuld- und tatangemessen". Die könne man zur Bewährung aussetzen. Keinen konkreten Antrag stellen wollte der Vertreter des aus Kehl stammenden Mannes. Er erinnerte jedoch daran, dass für ihn bei einem Vorgespräch zweieinhalb Jahre Haft "in Aussicht gestellt" worden seien. Zudem habe er schon einen Therapieplatz und die Zusage der Kostenübernahme für die Behandlung. "Die Taten waren von vorne herein zum Scheitern verurteilt", erklärte der Anwalt des Steinachtalers. Man sei mit vollkommen untauglichen Mitteln vorgegangen. Daher seien für seinen Mandanten zwei Jahre und vier Monate als Strafmaß ausreichend. Die drei Verteidiger baten ebenso darum, die seit Ende August vorigen Jahres für ihre Mandanten bestehenden Haftbefehle aufzuheben bzw. auszusetzen. Die Urteile sollen am Mittwoch, 9. Juni, gegen 11 Uhr im großen Sitzungssaal verkündet werden.


Zweite Runde im Prozess der Panzerknacker

Von Marcus Deschner

Schönbrunn/Mannheim. Runde zwei im Prozess gegen drei Männer, die vergangenes Jahr in mehreren Fällen versuchten, Geldautomaten aufzubrechen. Darunter auch in Schönbrunn, Neunkirchen und Aglasterhausen, wo sie jedoch überall scheiterten.

Vergangenen Freitag hörte die vierte Strafkammer des Mannheimer Landgerichts mehrere Zeugen und beleuchtete besonders den letzten Fall, bei dem die Panzerknacker im Mannheimer Ulmenweg Ende August den Automaten eines privaten Anbieters aufbrachen und tatsächlich 950 Euro daraus entnehmen konnten.

Damit endete jedoch die Serie, denn die Polizei nahm das diebische Trio noch am Ort des Geschehens fest. Zudem wurde zum Ende des Verhandlungstags ein Handyvideo gezeigt, das ein Nachbar beim nächtlichen Eindringen in die Filiale der Volksbank Neckartal in Neunkirchen gedreht hatte.

Die Vorsitzende Richterin Bettina Krenz informierte zu Beginn des zweiten Verhandlungstags über ein Rechtsgespräch, das die Kammer mit den drei Verteidigern eine Woche zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt hatte. Dabei standen Einzelstrafen, je nach Tatbeteiligung, zwischen zweieinhalb und über drei Jahren im Raum, womit jedoch einer der Anwälte nicht einverstanden gewesen sei.

Gleich zu Beginn erklärte der Rechtsvertreter, dass sein bislang nicht vorbestrafter Mandant durch einen zwischenzeitlich getätigten Autoverkauf sogar 15.000 Euro an Wiedergutmachungsleistung hinterlegen könne. Schon bei der Vernehmung des ersten Zeugen, eines Kriminalkommissars aus Heppenheim, zeigte sich, dass die Bande bei ihren Streifzügen überwiegend nach dem gleichen Strickmuster vorging. Man betrat die Bankräume, besprühte die Überwachungskameras mit einer Flüssigkeit und machte sich dann mit einem Hydraulikspreizer ans Werk. Den hatte man mit einer Batterie selbst aufgerüstet.

Erstmals in einer Filiale der Volksbank Überwald-Gorxheimertal im hessischen Ober-Abtsteinach. Ganz offenkundig gelangte man mit Motorrädern zu dem dortigen Tatort, wie ein Zeuge in der kleinen Ortschaft beobachtet hatte. Doch die Bemühungen blieben ohne Erfolg, man musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Ebenso wie in den folgenden Wochen bei Filialen der Volksbank Neckartal in Schönbrunn und Neunkirchen.

Bei der Tat in der Gemeinde im Neckar-Odenwald-Kreis drehte ein Nachbar, der offensichtlich durch Geräusche geweckt worden war, ein Video. Darauf sind drei Männer zu erkennen, die nach mehreren Minuten die Bank wieder verlassen, ihr Auto besteigen und mit hoher Geschwindigkeit davonbrausen.

Keinen Erfolg hatte man wenige Tage später auch bei einer Filiale der Volksbank Mosbach in Aglasterhausen. Dafür aber Ende August in Mannheim, wo man sich an einem frei auf dem Gehweg stehenden Geldautomaten zu schaffen machte. Zum Tatort kam das Trio mit einem VW-Bus, an dem gestohlene Kennzeichen angebracht waren.

Das wiederum brachte einem der Täter einen weiteren Straftatvorwurf ein. Den Bus platzierte man in dem Wohngebiet auch als "Sichtschutz" vor dem Automaten.

Doch es nutzte nichts: Eine Anwohnerin wurde durch laute Geräusche geweckt und dachte, dass ein neben dem Automaten befindlicher Kiosk "geknackt" werde. Die Frau alarmierte über Notruf die Polizei, die kurz darauf mit drei Streifen am Ort des Geschehens eintraf.

Zwei der Täter hatten sich in dem VW-Bus versteckt, wurden zum Herauskommen aufgefordert und dann festgenommen: "Ich hatte den Eindruck, dass die gar nicht wussten, was los ist", berichtete ein Polizeibeamter von der Festnahme angesichts der damals offenkundig verdattert dreinblickenden Täter. Der Dritte im Bunde versuchte zu fliehen, konnte aber nach wenigen Metern auch gestellt werden. Er habe sich widerstandslos festnehmen lassen, so der Polizist. Bei ihm wurden die erbeuteten 950 Euro gefunden. Die stammten nach Angaben des Zeugen aus dem Rückgabefach des Automaten, das aufgehebelt worden war.

Die anderen vier Geldfächer dort, mit mehr als 30.000 Euro gefüllt, konnten nicht geknackt werden. Eine am Kiosk angebrachte Kamera zeichnete das Geschehen teilweise auf.

Akribisch habe man in dem Tatkomplex, der sich in einem Zeitrahmen von etwa anderthalb Monaten abspielte, ermittelt, berichteten die Zeugen. So wurden Wohnungen durchsucht, Funkzellendaten erhoben und Observationen durchgeführt. Die sichergestellten Tatwerkzeuge wurden teils vom Landeskriminalamt untersucht. Wenngleich die Beute gering war, so sind es die dabei angerichteten Sachschäden nicht. Sie belaufen sich laut Bettina Krenz auf insgesamt gut 35.000 Euro.

Fortgesetzt werden soll die Verhandlung am Mittwoch, 2. Juni, um 9 Uhr im Landgericht.

Update: Montag, 24. Mai 2021


Gescheiterte Geldautomatenknacker leisten Offenbarungseid

Von Marcus Deschner

Mannheim. Vier mal ging’s daneben, beim fünften Mal hatte man scheinbar Erfolg. Doch genau in diesem Moment klickten auch schon die Handschellen. Die Serie (versuchter) Geldautomatenaufbrüche, die vergangenen Sommer in der Region für Aufsehen sorgte, wird derzeit vor dem Mannheimer Landgericht juristisch aufgearbeitet.

Dafür verantworten müssen sich drei Männer, allesamt Anfang dreißig. Gleich zu Prozessauftakt am Freitag vor der vierten großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Bettina Krenz waren die in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführten Angeklagten geständig und zeigten sich reumütig.

Zwei boten im Gerichtssaal schon Wiedergutmachungszahlungen von je bis zu fünftausend Euro an. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft warf dem Trio unter anderem versuchten schweren Bandendiebstahl vor.

Angefangen hatte die Serie in Abtsteinach - anfangs waren nur zwei der Angeklagten dabei. Am Automat der dortigen Bank scheiterte man. Ende Juli probierte man es dann in Schönbrunn in der Filiale der Volksbank Neckartal. Ebenfalls erfolglos musste man auch dort von dannen ziehen.

Das gleiche Kreditinstitut war im August wieder Ziel eines Angriffs. Diesmal aber in der Filiale in Neunkirchen. Da ging man laut Anklagevorwurf schon zu dritt auf Diebestour. Aber auch da hielt das dicke Blech dem mitgeführten Spreizwerkzeug stand. Genauso wie einige Tage später in Aglasterhausen. Hier wurde eine Filiale der Volksbank Mosbach heimgesucht. Ohne Beute mussten die verhinderten Panzerknacker auch hier wieder abziehen.

Zum "großen Wurf" holte man dann Ende August in Mannheim aus: tatsächlich gelang es den Tätern, einen frei stehenden Geldautomaten zu öffnen und daraus 950 Euro zu entnehmen. Doch die Freude über die (knappe) Beute währte nicht lange. Noch am Tatort wurden alle drei von der Polizei festgenommen und sitzen seither in verschiedenen Haftanstalten ein.

"Aus Geldnot" habe man gehandelt, ließen sich die Angeklagten zum Auftakt der Hauptverhandlung zum Tatgeschehen ein. Teils über ihre Verteidiger wurden Erklärungen zu den Beutezügen verlesen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatten alle schon eidesstattliche Versicherungen abgegeben – im Volksmund Offenbarungseid genannt.

Man habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, bei den kriminellen Handlungen Personen zu verletzen oder zu gefährden, versicherte ein 32-jähriger Angeklagter. Daher habe man auch nicht versucht, die Automaten mit Hilfe von Gas zu sprengen, sondern wollte diese aufwuchten.

Der Mannheimer, der nach einer abgebrochenen Lehre zum Fliesenleger im Geschäft seines Vaters tätig war, spielte auch eine Zeit lang als Profi bei einem südhessischen Fußballklub. Später verlegte er seinen Wohnsitz nach Mallorca, wo er mit seiner Ehefrau beruflich Hunde züchtet. Laut Richterin Krenz hat er bislang keine Einträge im Bundeszentralregister.

Der Zweite im Bunde stammt ursprünglich aus Kehl und hat zwei Ausbildungen im gastronomischen Bereich abgebrochen. Eine Lehre als Kfz-Mechaniker abgebrochen hat der dritte mutmaßlich Tatbeteiligte aus dem Steinachtal. Erfolgreich absolvierte er eine Ausbildung zum Forstwirt, machte sich in der Holzbranche selbstständig und hatte seinen Angaben zufolge zeitweise "sieben, acht Mitarbeiter". Durch widrige Umstände und einen entgangenen Großauftrag sei er dann in finanzielle Bedrängnis geraten, sagte der wegen BTM-Delikten und Vorenthalten von Arbeitsentgelt bislang Aufgefallene.

Mit dem Aufbrechen der Automaten habe man versucht, finanziell wieder ins Lot zu kommen, so der Tenor auf der Anklagebank. Mit "30.000 bis 60.000 Euro, mindestens jedoch 10.000 Euro Inhalt bei einem Automaten" habe man schon gerechnet, so einer der Männer auf Nachfrage der Richterin. Nachdem von Verteidigerseite ein "Rechtsgespräch" angeregt worden war, wurde dies am frühen Mittag auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dabei kann den Angeklagten ein zu erwartender Strafrahmen in Aussicht gestellt werden.




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