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Июнь
2021

Buchen: "Das Müllsystem ist unsozial und ungerecht"

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Buchen. (rüb) Thomas Repp gibt nicht auf: Zwar hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe seine Klage gegen die zum 1. Januar 2020 vollzogene Erhöhung der Müllgebühren im Neckar-Odenwald-Kreis als unbegründet abgewiesen, und auch die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wurde inzwischen abgelehnt. "Ich gebe mich aber nicht geschlagen", betont der 61-jährige Buchener auf Nachfrage der Rhein-Neckar-Zeitung. Sobald es seine Gesundheit zulasse, wolle er den Klageweg weiter beschreiten.

Wie bereits mehrfach berichtet, hatten Repp und weitere Bürger des Landkreises in Karlsruhe eine Klage gegen die Kreislaufwirtschaft (KWiN) des Landkreises eingereicht. Repp bezeichnet die Erhöhung der Müllgebühren in seiner Klageschrift als "Wucher". Das neue Gebührensystem solle, so die Ankündigung, "solidarischer" sein. Dies bestreitet Repp und beruft sich auf Beispielrechnungen. Außerdem kritisiert er die Gründung der KWiN als "überflüssig" und als "Trick".

Während im alten Gebührensystem der  AWN die Größe der Restmülltonne die entscheidende Bemessungsgrundlage gewesen sei, komme nun eine Haushaltsgebühr hinzu – unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben. Für eine 60-Liter-Mülltonne würden, so der Kläger, nun 203,95 Euro im Jahr fällig (zuvor: 166 Euro). Bei einem Haushalt mit vier Personen komme man pro Person auf 50,99 Euro im Jahr.

Noch gravierender mache sich die Gebührenerhöhung bei Müllgemeinschaften bemerkbar: Statt bisher 166 Euro für die 60-Liter-Tonne müsse eine solche Gemeinschaft, die im konkreten Fall aus einem Ehepaar in der ersten Etage und aus einem weiteren Ein-Personen-Haushalt im Dachgeschoss besteht, nun zusammen 298,91 Euro bezahlen. Pro Haushalt ergebe sich fast eine Verdopplung der Kosten: knapp 150 Euro statt zuvor 83 Euro. Repps Vorwurf: Gerade Müllgemeinschaften "werden durch das neue unsoziale Gebührensystem bestraft".

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht: Die neue Müllgebührensatzung verstoße weder gegen tragende Prinzipien des Gebührenrechts noch sei sie wegen einer unzutreffenden Beitragskalkulation ungültig. Auch gegen das Maß der Gebührenerhöhung gebe es rechtlich keine Einwände. Das sieht Thomas Repp naturgemäß anders. "Das neue System ist unsozial und ungerecht!" Aus seiner Sicht würden Müllgemeinschaften durch die Neuordnung der Gebühren "verunglimpft". Dabei seien sie doch auch im Interesse der Nachhaltigkeit und der Umwelt. In der Begründung zur Berufung stellt sein Anwalt fest, dass die Müllgebühren im Kreis mit die höchsten in ganz Baden-Württemberg seien. Zudem sieht er den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten.

Thomas Repp sieht die Belange der Bürger nicht entsprechend gewürdigt. Weitere Bürger, deren Klagen abgewiesen wurden, und weitere Mitstreiter teilten diese Ansicht, so Repp. Seine Hoffnung: "Was Recht ist, muss Recht bleiben!"




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