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Июнь
2021

Weinheim: Initiative fordert eine Katzenschutzverordnung

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Von Philipp Weber

Weinheim. Ob auch Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just an den Infostand kommt, wisse sie nicht, sagt Iris Jungnickel: "Eingeladen ist er jedenfalls", so die Weinheimer Gruppenleiterin des Freundeskreises "Katze und Mensch". Sie und weitere Tierschützer wollen am kommenden Samstag, 26. Juni, von 10 bis 14 Uhr in der Fußgängerzone für eine kommunale Katzenschutzverordnung werben. Das Tierheim Weinheim hat die Schirmherrschaft über die Aktion übernommen.

Mithilfe einer Katzenschutzverordnung ließe sich durchsetzen, dass frei laufende Kater und Kätzinnen registriert und unfruchtbar gemacht werden. Für reine Stubentiger würde eine solche Verordnung nicht gelten. Diese Form der Geburtenkontrolle diene nur dem Wohl der Tiere, so Jungnickel. Sie könnten sich sonst in einem enormen Tempo vermehren: So paaren sich zum Beispiel Kater, die immer wieder in ein festes zu Hause zurückkehren, mit reinen Straßenkatzen. Die Folge: Die Zahl der Straßenkatzen nimmt zu, und viele der Tiere vegetieren irgendwo vor sich hin. Da sie nicht gegen artentypische Krankheiten wie den Katzenschnupfen geimpft sind, verbreiten sich Seuchen. Die Katzen können unter anderem erblinden, ihre Jagdfähigkeit verlieren und verhungern.

"Es gibt solche Verordnungen schon in anderen Städten und Gemeinden, wobei Baden-Württemberg eher hinterher hingt", sagt Jungnickel. Hessen sei schon weiter. Dabei diene eine verstärkte Registrierung und raschere Kastrierung frei herumlaufender Katzen auch dem Naturschutz. Sinkt die Zahl frei herumstreunender Kater und Kätzinnen, profitiert zum Beispiel auch der Schutz seltener Vogelarten: Katzen gelten als einer der gefährlichsten natürlichen Feinde vieler Vogelpopulationen. Ein weiteres Argument ist, dass die Tierheime entlastet werden, wenn weniger Katzen abgegeben werden. Die Registrierung würde dann per Chip erfolgen, sodass möglichst jede Katze einem Besitzer zuzuordnen ist.

Tierschützer führen die Gemeinde Berglen (Rems-Murr-Kreis) gern als gutes Beispiel an. Dort gibt es seit dem 1. Januar 2020 eine entsprechende Verordnung. Laut Medienberichten des "Zeitungsverlags Waiblingen" machen es die neuen Regelungen Tierschützern und Veterinären leichter, frei lebend aufgefundene und im Tierheim abgegebene Katzen zügig zu kastrieren. Denn nicht jede Katze, die aussieht wie ein Streuner, ist auch einer. So lange der Besitzer oder die Besitzerin des Tiers nicht feststeht, kann dieses nicht kastriert werden – beziehungsweise erst nach einer aufwendigen Suche, die bis zu einem halben Jahr in Anspruch nimmt. Mit der neuen Verordnung beträgt die Frist nur noch 48 Stunden, wobei das eher eine rein rechtliche Größe ist. In der Praxis vergeht meist mehr Zeit zwischen Auffinden und Eingriff. Dessen Kosten übernehme vorerst jeweils der lokale Tierschutzverein, der Tierschutzbund bezuschusst das Ganze.

Tierschützer sehen in derartigen Verordnungen, deren Erlass das Land Baden-Württemberg auf die Kommunen übertragen hat, in erster Linie die Eindämmung großer Leiden. Sie gehen davon aus, dass in Deutschland Millionen wilder Katzen leben. Viele sterben schon kurz nach ihrer Geburt.

Die Weinheimerin Jungnickel bringt noch einen weiteren Aspekt ein: das Thema Besteuerung. "In Deutschland gibt es so gut wie keine Straßenhunde, weil jedes Tier einem Halter zugeordnet werden muss, wegen der Hundesteuer." Ob eine Katzensteuer das richtige Instrument ist, werde zumindest hier und da diskutiert, wobei sich auch Jungnickel nicht festlegen will.

Sie hofft erst einmal, dass viele Passanten am Stand an der Weinheim-Galerie stehen bleiben, um sich zu informieren.




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