Oldenburg (dpa/tmn) - Auf öffentlichen Wegen dürfen Radler im Wald fahren, klar. Dazu gehören auch sogenannte tatsächliche öffentliche Wege. Das sind etwa Wander-, Reit- und Freizeitwege, deren Nutzung der Eigentümer zustimmt oder sie duldet. Mit Bußgeld muss rechnen, wer auf nicht zur öffentlichen