Mit 1. Juli treten Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Neuwagen in Kraft. Der wichtigste Punkt dabei: Der Kreis der von der NoVA erfassten Kfz wird auf Klein-Lkw ausgedehnt. Mit nächstem Monat ist somit für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem höchst zulässigen Gesamtgesicht von bis zu 3,5 Tonnen die NoVA zu entrichten.